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neues deutschland: Kommentiert: Verfassungskrise in Spanien

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(ots) - Die Verfassung spricht für die Position der
spanischen Regierung, die normative Kraft des Faktischen noch für
Kataloniens Regierung. De jure ist ein Referendum über die
Unabhängigkeit einer autonomen Gemeinschaft in der föderalen Struktur
Spaniens nicht vorgesehen, de facto dürfte nur noch Polizei- oder
Militärgewalt das Plebiszit in Katalonien am 1. Oktober verhindern
können. Denn auch das absehbare »Nein« des Verfassungsgerichts in
Madrid wird die Position von Kataloniens Regierung nicht ändern: Das
Referendum werde »so oder so« stattfinden. Die Verfassung weiß
Kataloniens Regierung nicht auf ihrer Seite und auch das Berufen auf
das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist im spanischen Kontext
fragwürdig. Fakt ist, dass 80 Prozent der katalanischen Bevölkerung
eine politische Lösung und abstimmen wollen, was die spanische
Regierung ignoriert und damit das demokratische Grundrecht, zu
entscheiden. Dabei ist der harte Kern der Unabhängigkeitsbefürworter
um jeden Preis eine deutliche Minderheit - in den vergangenen
Jahrzehnten schwankte er um die 25-Prozent-Marke. Eine
Volksabstimmung, der ein Dialog aller Seiten und die Bereitschaft für
eine zweite Transición, für eine Weiterentwicklung der
Übergangsverfassung nach der Franco-Diktatur, vorausgehen würde,
würde kaum eine Mehrheit für eine Unabhängigkeit erbringen. All das
hat Madrid kategorisch verweigert und damit die Verfassungskrise
geerntet. Dabei verlieren alle.



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Datum: 07.09.2017 - 17:16 Uhr
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