(ots) - Wenn das Eigenkapital für eine Baufinanzierung 
nicht ausreicht, kann ein Erbbaugrundstück die alternative Lösung 
sein. Der Käufer pachtet dabei das Grundstück und hat die Möglichkeit
hier auch ein Haus zu errichten, das Land besitzt er jedoch nicht. 
"So benötigt der Bauherr weniger Fremdkapital für die Finanzierung 
seiner Immobilie und senkt den Bedarf an Eigenkapital", erklärt 
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals 
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
   Anbieter von Erbpachtgrundstücken
   In der Regel bieten Gemeinden, Kirchen und zum Teil auch 
Privatpersonen solche Grundstücke an. Dabei zahlt der Bauherr dem 
Erbbaugeber den sogenannten Erbbauzins, anstatt wie üblich 
Hypothekenzinsen. Die Vertragspartner können die Höhe des Zinses frei
verhandeln, jedoch liegt dieser meistens jährlich zwischen drei und 
fünf Prozent des aktuellen Grundstückswertes zum Vertragszeitpunkt. 
Die monatlichen Ratenzahlungen des Bauherrn verringert sich, da er 
nur noch für die Immobilie Fremdkapital benötigt. "Daher reicht ein 
Durchschnittseinkommen unter Umständen für eine solide Finanzierung 
eines Eigenheims aus", so Scharfenorth weiter. Diese Alternative 
rentiert sich umso mehr, je höher der aktuelle Hypotheken- und je 
niedriger der Erbbauzins ist.
   Was Erbbaunehmer beachten sollten
   In der momentanen Niedrigzinsphase kann es allerdings sein, dass 
ein Kauf sich eher lohnt als ein Pachtvertrag. Zu beachten ist 
hierbei, dass Zinsen mittel- und langfristig wieder steigen können 
und der Bauherr nach Ablauf der Zinsbindungszeit wieder höhere Zinsen
zahlen muss. Nach Vertragsablauf geht das Haus auf dem Grundstück in 
das Eigentum des Erbbaugebers über, der eine Ausgleichszahlung für 
den Erbbaunehmer tätigen muss. Dies ist allerdings vertraglich 
abänderbar, sodass sich der Bauherr ein Ankaufsrecht einräumen lassen
kann, wenn er davon ausgeht, dass er zukünftig finanziell besser 
aufgestellt ist und das Grundstück erwerben möchte. Erbbaunehmer 
sollten zudem bedenken, dass bei einem Kauf das Grundstück nach 
einigen Jahren schuldenfrei ist und sie die Eigentümer. So zahlen sie
hingegen dauerhaft Erbbauzinsen und müssen jede bauliche Änderung vom
Erbbaugeber absegnen lassen. Außerdem besteht die Gefahr, dass vor 
allem Privatpersonen die Immobilie nach Fertigstellung für sich 
nutzen wollen. Hier sind im Vertrag sogenannte Heimfall-Regelungen 
festgelegt, die bestimmen, wann der Eigentümer Eigenbedarf anmelden 
kann. Diese Abmachungen sollten Erbbaunehmer nur bei triftigen 
Gründen, wie zum Beispiel bei ausbleibenden Zinszahlungen oder 
Zweckentfremdung des Gebäudes, eingehen. Interessierte können schnell
und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner 
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de 
herausfinden, wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und 
Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und 
Beleihungssätzen ausfallen.
   Über Baufi24
   Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr 
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen. 
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen 
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur 
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das 
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000 
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit 
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter 
https://www.baufi24.de/
Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail: 
redaktion(at)baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421
42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail: 
wh(at)hasencleverstrategy.de
Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell