(ots) - Verschlechtern sich in den kommenden Jahren in 
Deutschland die Anforderungen an den vorsorgenden Gesundheitsschutz 
in Gebäuden? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt 
für Unverständnis, denn es erlaubt der Bundesrepublik Deutschland 
künftig nicht mehr, an Bauprodukte national höhere Anforderungen zum 
Schutz der Gesundheit zu stellen. Diese Neuregelung hat aktuell das 
Umweltbundesamt (UBA) "zu einer Warnung vor möglichen 
Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt bei der Nutzung von Gebäuden
durch nicht ausreichende europäische Standards veranlasst".
   Nationale Kontrollen nicht mehr erlaubt 
   Bis Ende 2016 mussten sich zahlreiche Baustoffe bei ihrer 
Zulassung den strengen nationalen Kontrollen des Deutschen Instituts 
für Bautechnik (DIBt) stellen. Positiv getestete Produkte waren dabei
am "Ü"-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) zu erkennen. "Insbesondere an 
flüchtige organische Verbindungen, die beispielsweise aus 
Fußbodenklebern oder Fußbodenbelägen ausgasen können, stellte die 
nationale Regelung einen sinnvollen Schutz für die Gesundheit der 
Endverbraucher und Immobiliennutzer dar", erklärt Dr. Walter 
Dormagen, Leiter Gefahrstoffe und Mikrobiologie bei TÜV Rheinland. 
   "Die Neuregelung basiert weitgehend auf der bekannten 
CE-Kennzeichnung, die eine Konformitätserklärung durch den Hersteller
oder Importeur verlangt. Für das Umweltbundesamt geht diese Regelung 
aber nicht weit genug, da sie gerade bei den leichtflüchtigen 
Stoffen, wie zum Beispiel Lösemitteln, noch keine Hürden für 
Baustoffe vorsieht. Da die Mühlen der europäischen Gesetzgebung 
langsam mahlen, ist davon auszugehen, dass die sich aktuell auftuende
Schutzlücke fünf bis zehn Jahre Bestand hat." Und so führt das 
EuGH-Urteil schon jetzt bei vielen Marktteilnehmern, von Herstellern 
bis Handel, zu einer spürbaren Verunsicherung. "Und das in einer 
Phase, wo Gesundheit in Immobilien einer der Megatrends der 
Baubranche werden kann. Denn nicht nur in Schulen, öffentlichen 
Bauten und Gewerbe-Immobilien bekommt das Thema Schadstoffe einen 
höheren Stellenwert. Auch immer mehr Bauherren, Bauunternehmen und 
die Fertighausbranche achten auf die Verwendung unbedenklicher und 
geprüfter Baustoffe, um die Gefahr von Allergien und typischen 
Erkrankungen auszuschließen. Für mehr Orientierung haben wir auch 
eine der weltweit größten Baustoff-Datenbanken aufgebaut, in der 
private und öffentliche Bauherren sowie Bauprofis getestete Baustoffe
und Baustoffsysteme finden können. Ein aktiver Beitrag zu gesünderen 
Gebäuden.", erklärt Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus
Instituts in Freiburg. TÜV Rheinland und das Sentinel Haus Institut 
haben daher eine Kooperation gestartet, die das Ziel hat, das 
gesündere Bauen und Modernisieren zu fördern und Unternehmen wie 
Investoren und Behörden gleichermaßen Orientierung für Materialien, 
Planungsaspekte und bauliche Prozesse zu bieten.
   TÜV Rheinland rät zu unabhängig getesteten Baustoffen und Gebäuden
   Über ein aktuelles Untersuchungsprogramm des TÜV Rheinland in 650 
Einfamilienhäusern in Kooperation mit dem Sentinel Haus Institut 
wurde kürzlich festgestellt, dass Eigenleistungen der Bauherren in 
ihren Bauprojekten zu einem großen Prozentsatz zu hohen und 
bedenklichen Schadstoffkonzentrationen führen. Letztlich lassen sich 
schädliche Ausdünstungen in Wohn- und Arbeitsräumen nur verhindern, 
wenn neben der richtigen Vorgehensweise durch Planer und Handwerker, 
beim Bauen, Renovieren und Einrichten vor allem schadstoffarme 
Materialien zum Einsatz kommen. Auch als "ökologisch" deklarierte 
Produkte sind nicht zwangsläufig schadstoffarm. Orientierung für 
schadstoffarmes Bauen bieten anerkannte Produkt-Kennzeichen wie der 
Blaue Engel, das EU Ecolabel oder die TÜV Rheinland Prüfzeichen 
"Schadstoffgeprüft", "Emissionsgeprüft" und "Allergiker geeignet". 
Diese werden für Baustoffe, aber auch Heimtextilien, Spielzeuge und 
sogar ganze Gebäude vergeben.
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