PresseKat - Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm: zweifelhafte Praktiken Dualer Systeme und mangelhafter Vollzug

Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm: zweifelhafte Praktiken Dualer Systeme und mangelhafter Vollzug führen zu mehr statt weniger Verpackungsmüll

ID: 1518727

(ots) - Falsche Mengenmeldungen Dualer Systeme führen zu
ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteilen und Preisdumping bei der
Entsorgung von Verpackungen - Anreizwirkung zur Abfallvermeidung kaum
noch vorhanden - DUH-Umfrage zum Vollzug der Verpackungsverordnung
belegt fehlende und unzureichende Kontrollen der Bundesländer -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert strikten Vollzug der
Verpackungsverordnung und ausreichend hohe Lizenzentgelte zur
Abfallvermeidung

Zum wiederholten Mal verschaffen sich Duale Systeme durch falsche
Mengenmeldungen zu Unrecht Wettbewerbsvorteile. Dies führt zu einem
Preisdumping bei der Abfallentsorgung und fehlenden Anreizen zur
Abfallvermeidung. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
ist das Risiko der Dualen Systeme, für falsche Mengenmeldungen oder
auch für die ordnungswidrige Nicht- oder Teilizenzierung von
Verkaufsverpackungen belangt zu werden, sehr gering. Eine aktuelle
Umfrage der DUH unter den Bundesländern zum Vollzug der
Verpackungsverordnung belegt, dass zum überwiegenden Teil symbolische
oder gar keine Kontrollen stattfinden. Die DUH fordert die
Bundesländer daher zum strikten Vollzug rechtlicher Regelungen auf.
Nur wenn die Einhaltung der Verpackungsverordnung sichergestellt wird
und faire Wettbewerbsbedingungen unter den Dualen Systemen herrschen,
werden die Preise zur Inverkehrbringung von Verpackungen deutlich
ansteigen und zur Abfallvermeidung beitragen. Deutschland muss
endlich vom Müll-Europameistertitel mit 218 Kilogramm
Verpackungsabfall pro Kopf und Jahr wegkommen.

"Während jeder Falschparker ein hohes Risiko läuft, dafür ein
Bußgeld zu kassieren, ist der Staat bei Verstößen gegen Umwelt- und
Klimaschutzauflagen generös. Es kann nicht sein, dass aktuell 210.000
Tonnen Verpackungen aus dem Gelben Sack einfach umdeklariert werden




und aus den offiziellen Mengenmeldungen dualer Systeme verschwinden.
Im Ergebnis führen diese Machenschaften zu Discount-Angeboten und
einer Abwärtsspirale bei den Preisen für das Inverkehrbringen von
Verpackungen. Deshalb müssen sich Hersteller immer weniger Gedanken
um Ressourcenschutz und Abfallvermeidung machen. Die Bundesländer
müssen endlich ihre Hausaufgaben machen und Betrügereien in großem
Stil stoppen", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Neben falschen Mengenmeldungen, gibt es auch nach wie vor Probleme
mit sogenannten Trittbrettfahrern, die ihre Verpackungen nicht oder
nur teilweise zur Entsorgung im Gelben Sack bei den Dualen Systemen
anmelden. Dadurch werden weniger Verpackungen recycelt, weil die
gesetzlichen Recyclingquoten nur für die lizenzierten
Verkaufsverpackungen gelten. "Die Bundesländer sind dafür
verantwortlich, dass Hersteller die von ihnen in Verkehr gebrachten
Verpackungsmengen ordnungsgemäß bei dualen Systemen zur Entsorgung
anmelden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Behörden die
Plausibilität der Angaben überprüfen, Hinweisen auf Verstöße
nachgehen und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Doch genau dies passiert in den seltensten Fällen. Unternehmen, die
ihre Verpackungen nicht oder nur teilweise lizenzieren, müssen kaum
mit ernsthaften Konsequenzen rechnen und dürften sich geradezu zum
Betrügen eingeladen fühlen", kritisiert Thomas Fischer, Leiter der
DUH-Kreislaufwirtschaft

Von der DUH bei den Bundesländern abgefragte Daten zur
Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen, deren inhaltlicher
Überprüfung, zur Nachverfolgung vermuteter, gemeldeter und
festgestellter Verstöße sowie zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung des
Vollzugs bestätigen diese Einschätzung. Am schlechtesten schneiden
Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Hessen ab. Doch es gibt auch
wenige Beispiele, die belegen, dass ein Vollzug möglich ist. In
Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden im Vergleich
zu anderen Bundesländern verschärfte Kontrollen durchgeführt. Von der
im neuen Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Zentralen Stelle, welche
ab 2018 die Einhaltung der rechtlichen Regeln überprüfen soll und
sich überwiegend aus Herstellern und Händlern zusammensetzt,
verspricht sich die DUH keine deutliche Verbesserung der Situation.

"Eine 'Zentrale Stelle' mit Register- und Kontrollfunktion zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von
Verkaufsverpackungen muss trotz aller Schwierigkeiten beim
derzeitigen Vollzug unter staatlicher Kontrolle bleiben. Ansonsten
droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von
Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern, das zu Lasten der
Verbraucher geht. Um die Ãœberwachung der Lizenzierung von
Verkaufsverpackungen wirklich zu verbessern, ist eine zentrale
staatliche Organisation notwendig, bei der alle Mengenmeldungen und
Daten zusammenlaufen. Die Umweltministerin muss nachbessern", sagt
Resch.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 09.08.2017 - 09:00 Uhr
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