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Neue Gewerbeabfallverordnung: Deutsche Umwelthilfe fordert von den Bundesländern einen strikten Vollzug der Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen

ID: 1516495

(ots) - Novellierte Verordnung zum Umgang mit
Gewerbeabfällen tritt am 1. August 2017 in Kraft - Vollzug der
getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen muss durch die Bundesländer
sichergestellt werden - DUH kritisiert das Fehlen einer gemeinsamen
Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle und fordert
Nachbesserungen

Am 1. August 2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft,
die im Wesentlichen die Anforderungen an die getrennte Sammlung von
Gewerbeabfällen verschärft. Dadurch sollen deutlich mehr Abfälle, wie
zum Beispiel Papier, Kartonagen, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle
oder Glas separat erfasst und deren qualitativ hochwertiges Recycling
gestärkt werden. Um zu einem höheren Maß an Umweltschutz und
Ressourcenschonung zu kommen, sind nicht nur weitergehende
gesetzliche Anforderungen, sondern vor allem ein funktionierender
Vollzug notwendig. Denn bislang wurde der überwiegende Teil der
Gewerbeabfälle von Unternehmen nicht getrennt erfasst und recycelt,
sondern als gemischter Gewerbeabfall gesammelt und verbrannt. Deshalb
fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesländer auf, die
Einhaltung der verschärften Getrennthaltungspflichten zur Sammlung
von Gewerbeabfällen zu überprüfen und Verstöße zu sanktionieren.

"Die bisherige Pflicht zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen
für ein hochwertiges Recycling wurde von kaum einem Unternehmen ernst
genommen, weil es keinen Vollzug durch die Bundesländer gab. Im
Ergebnis wurden jährlich mehr als fünf Millionen Tonnen gemischte
Gewerbeabfälle sinnlos verbrannt und vernichtet. Ein rohstoffarmes
Land wie Deutschland kann sich diesen Umgang mit wertvollen
Ressourcen jedoch nicht leisten. Deshalb müssen die Bundesländer die
verschärfte Pflicht zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen zum
Anlass nehmen, diese konsequent zu überprüfen und Verstöße zu




sanktionieren. Ansonsten bleibt die neue Gewerbeabfallverordnung ein
Papiertiger", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH kritisiert das Fehlen einer gemeinsamen Recyclingquote für
getrennt gesammelte und gemischte Gewerbeabfälle. "In der
novellierten Gewerbeabfallverordnung beziehen sich die
Recyclingquoten nur auf gemischte Gewerbeabfälle. Das ist
kontraproduktiv, denn eine korrekte Getrennterfassung von Wertstoffen
hat einen erheblichen Einfluss auf die Qualität des gemischten
restlichen Abfalls. Die Getrennterfassung von Gewerbeabfällen und die
Sortierung sowie das Recycling von Gemischtabfällen bedingen
einander, weshalb Recyclingquoten auch beide Abfallströme einbeziehen
sollten", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas
Fischer. Hier hat der Gesetzgeber nach Einschätzung des Umwelt- und
Verbraucherschutzverbandes einen entscheidenden Fehler gemacht, der
dringend nachgebessert werden sollte.

Links:

Hintergrundinformationen zu Gewerbeabfällen
http://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/



Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 01.08.2017 - 14:13 Uhr
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