PresseKat - Spielhallen-Betreiber drohen Kommunen mit Klagewelle

Spielhallen-Betreiber drohen Kommunen mit Klagewelle

ID: 1510972

(ots) - Branche läuft Sturm gegen geplante Schließungen von
Spielhallen / Marktführer Löwen rechnet mit bis zu 30.000 Verfahren

Berlin, 14. Juli 2017 - Wegen der geplanten Schließung von
Spielhallen rollt auf die Kommunen und Verwaltungsgerichte eine
Klagewelle zu. Nachdem Anfang Juli in den meisten Bundesländern
schärfere Regeln für die Betreiber von Spielstätten in Kraft getreten
sind, haben die ersten Städte Schließungen angeordnet. Dagegen laufen
die beiden größten Betreiber von Spielhallenketten Sturm. "Wir werden
gegen jede einzelne Schließungsverfügung klagen", sagte Daniel
Henzgen, Bevollmächtigter des Vorstands der Löwen-Gruppe, der
Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins 'Capital'. Er rechne mit bis
zu 30.000 Verfahren, fügte er hinzu.

Auch Wettbewerber Gauselmann will gegen drohende Schließungen
seiner Spielhallen konsequent klagen. "Wir werden gegen jede
Schließung mit rechtlichen Mitteln vorgehen", sagte ein
Unternehmenssprecher. Er kritisierte, dass Spielhallen in manchen
Bundesländern "nach dem Rasenmäherprinzip" geschlossen werden sollen.
Gauselmann betreibt mit seiner Marke Merkur in Deutschland 300
Spielotheken. Bei der Löwen-Gruppe, zu der die Marke Admiral gehgört,
sind es 430 Spielhallen.

Hintergrund der geplanten Schließungen von Spielhallen ist der
neue Glücksspielstaatsvertrag, der von den Bundesländern Ende 2011
beschlossen wurde. Um den Kampf gegen Spielsucht zu verstärken,
wollen sie die Dichte an Spielhallen ausdünnen, unter anderem indem
Mindestabstände zwischen zwei Spielstätten definiert werden. Zudem
dürfen Betreiber für ein Gebäude nur noch eine einzige Konzession für
maximal zwölf Automaten beantragen. Nach dem Ablauf einer
fünfjährigen Übergangsfrist Ende Juni haben die für die neuen
Konzessionen zuständigen Kommunen bereits erste




Schließungsverfügungen erlassen.

Eine der Kernfragen des Streits ist dabei, auf welcher Basis die
Ämter entscheiden, welche Spielothek es trifft, wenn die
Mindestabstände zwischen mehreren Hallen unterschritten werden.
Hierzu gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche
Regelungen. Sie reichen von einem Punktesystem bis hin zu einem
Losverfahren, bei dem das Glück über den Weiterbetrieb der
Spielstätte entscheidet.

Scharfe Kritik äußerte die Branche vor allem an dem Losverfahren,
wie es das Land Niedersachsen praktiziert. "Wenn die Landesregierung
bei ihrer Linie bleibt, haben die Verwaltungsgerichte in den nächsten
zwei, drei Jahren jede Menge zu tun", sagte der Gauselmann-Sprecher.
Auch die ersten Verwaltungsgerichte, die sich mit dem Thema
beschäftigt haben, hatten Bedenken daran geäußert, dass bei
Konkurrenzsituationen zwischen mehreren Spielhallen das Los über die
Konzessionsvergabe entscheidet. Ein Losverfahren dürfe nur "ultima
ratio" sein.

Als Reaktion auf die ungeklärte Rechtslage hat das
niedersächsische Wirtschaftsministerium ent-schieden, die Schließung
der im Losverfahren unterlegenen Spielhallen vorerst nicht
durchzusetzen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte gegenüber
'Capital', dass geplante Schließungen von Spielhallen vorerst
ausgesetzt werden. Es sei angestrebt, dass das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg in einem Musterverfahren über die Regelung entscheidet. Eine
Entscheidung werde Ende des Jahres erwartet. Die Landesregierung sei
aber nach wie vor überzeugt, dass der Losentscheid das "objektivste
Verfahren" sei, sagte die Ministeriumssprecherin.



Pressekontakt:
Thomas Steinmann , Redaktion 'Capital',
Tel.: 030/220 74-5119
E-Mail: steinmann.thomas(at)capital.de
www.capital.de

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Datum: 14.07.2017 - 10:30 Uhr
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