PresseKat - Esslinger Rechtsanwaltskanzlei erstreitet obsiegendes Urteil gegen SwissLife

Esslinger Rechtsanwaltskanzlei erstreitet obsiegendes Urteil gegen SwissLife

ID: 1479356

In einem seitens der Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Hannover einen Finanzdienstleister zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds verurteilt.

(firmenpresse) - In einem seitens der Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 13.04.2016 hat das Landgericht Hannover die SwissLife (vormals AWD) zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds verurteilt. Das Landgericht sprach der Klägerin eine Schadensersatzsumme in Höhe von 11.250,00 € zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Der Sachverhalt:

Die Klägerin beteiligte sich im Jahr 2006 an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II. Dieser Fonds investierte in bereits bestehende britische Lebensversicherungsfonds, die auf dem dortigen Zweitmarkt erworben werden sollten. Die Klägerin machte geltend, dass sie durch die Beklagte nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile, sowie anfallende Provisionen aufgeklärt wurde. Auch sei der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben worden.


Die Entscheidung:

Das Landgericht Hannover war nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Klägerin der Emissionsprospekt zur streitgegenständlichen Beteiligung nicht rechtzeitig übergeben wurde und die Klägerin im Rahmen der Beratung nicht ordnungsgemäß über die enge Verflechtung der Treuhänderin mit der Emittentin/Initiatorin und die sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte aufgeklärt wurde. Ferner war es davon überzeugt, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über an die Beklagte fließende Provisionen von mehr als 15 % aufgeklärt wurde. Folgerichtig entschied das Landgericht Hannover die SwissLife zu Schadensersatz zu verurteilen.


Fazit:

Auch diese Entscheidung stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche auch gegen sogenannte freie Anlageberater noch einige Jahre nach der Zeichnung erfolgversprechend sein kann.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  CFB Fonds 168 Twins 2: Verkauf des zweiten Schiffes Kündigung von Bausparverträgen - OLG Stuttgart bietet Bankenlobby die Stirn
Bereitgestellt von Benutzer: AFR2015
Datum: 11.04.2017 - 23:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1479356
Anzahl Zeichen: 2239

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Esslinger Rechtsanwaltskanzlei erstreitet obsiegendes Urteil gegen SwissLife"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker- Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anlegern der Gewa-Tower-Anleihe drohen hohe Verluste ...

Nach einer Pressemitteilung der Stuttgarter Zeitung hat die Projektgesellschaft der Gewa-Tower-Anleihe einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Esslingen eröffnete am 21. November 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gewa 5 to ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker- Hollmann