PresseKat - Pfeiffer/Gundelach: Wettbewerb umöffentliche Aufträge muss fair und chancengleich sein

Pfeiffer/Gundelach: Wettbewerb umöffentliche Aufträge muss fair und chancengleich sein

ID: 1472921

(ots) - Schwarze Schafe dürfen nicht profitieren

Der Gesetzentwurf für ein Wettbewerbsregistergesetz steht am
morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Hierzu
erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die zuständige
Berichterstatterin Herlind Gundelach:

"Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert von
über 300 Milliarden Euro an private Unternehmen. Es liegt in unser
aller Interesse, dass es im Wettbewerb um diese Aufträge fair und
chancengleich zugeht. Schwarze Schafe dürfen für ihre Taten nicht
auch noch belohnt werden. Daher ist es grundsätzlich richtig, das
Wettbewerbsregistergesetz jetzt auf den Weg zu bringen.

Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir
aber darauf achten, dass die Diskussion sachlich bleibt. Das
Wettbewerbsregister darf keine politische Spielwiese werden.
Eintragungen in das Register dürfen nur bei bestimmten
rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen oder Strafbefehlen
sowie bei bestandskräftigen Bußgeldentscheidungen aufgrund bestimmter
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfolgen.

Auf der anderen Seite wollen wir den Unternehmen aber auch die
Möglichkeit zur Selbstreinigung geben. Eine vorzeitige Löschung der
Eintragung in das Wettbewerbsregister muss unter bestimmten
Bedingungen möglich sein, z.B. dann, wenn das Unternehmen ein
berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Löschung glaubhaft machen
kann und nachweislich geeignete Maßnahmen zur Selbstreinigung
getroffen hat. Das Bundeskartellamt als registerführende Behörde muss
hierfür Leitlinien erarbeiten. Dafür werden wir sorgen.

Ein Wettbewerbsregister auf Bundesebene ist aber nur dann
sinnvoll, wenn alle derzeit auf Landesebene vorhandenen




Landesregister entfallen. Mit der Zustimmung des Deutschen
Bundestages zu diesem Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode
stellen wir dies sicher: Ab dem Tag, an dem das
Wettbewerbsregistergesetz vollständig anzuwenden ist, insbesondere
die Abfrage- und Meldepflichten, tritt im Hinblick auf alle
vergleichbaren Landesregister eine Sperrwirkung ein.

Wir appellieren darüber hinaus an die Bundesländer, dann endlich
auch ihre Landesvergabegesetze abzuschaffen. Wir haben das
Vergaberecht in dieser Legislaturperiode umfassend modernisiert. Es
wird allen Ansprüchen gerecht. Die Länder waren intensiv an diesem
Modernisierungsprozess beteiligt. Die Vergabepraxis wird durch die
zusätzlichen Landesvergabegesetze unnötig umständlich, ineffizient
und intransparent. Es wird Zeit, dass die Bundesländer dem Beispiel
Bayerns folgen und einheitlich das bundesweit geltende Vergaberecht
anwenden."

Hintergrund:

Das Wettbewerbsregistergesetz ist der dritte und letzte Baustein
in der umfassenden Modernisierung des Vergaberechts in dieser
Legislaturperiode. Zuvor wurden bereits das
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sowie die
Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Deutschen Bundestag
verabschiedet. Die Vergabeverfahren sind nun wesentlich effizienter,
einfacher und flexibler. Kleine und mittlere Unternehmen können
leichter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Wettbewerb,
Transparenz und die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sind
sichergestellt. Gleichzeitig können Vergabestellen, die öffentliche
Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung sozialer, ökologischer und
innovativer Aspekte nutzen; allerdings immer im Einklang mit dem
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und nur wenn ein direkter Auftragsbezug
gegeben ist.



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Datum: 28.03.2017 - 15:31 Uhr
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