(ots) - Umweltverträglichkeitsprüfung und 
Ausgleichsregelung werden ausgehebelt - Abgeordnete stimmen für mehr 
Flächenversiegelung und weniger Naturschutz
   In der gestrigen Abstimmung im Bundestag (9.3.2017) wurde das 
Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Mit einer Ausnahme stimmten alle 
Abgeordneten der Koalition für den neuen Paragraph 13b im BauGB, der 
die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand von Ortsteilen 
ermöglicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf die neue
Richtlinie, die zu einer Zersiedlung der Landschaft führt und einen 
Rückschritt für den Naturschutz bedeutet. 
   DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert:
   "Hier hat sich einmal mehr die Baulobby gegen den Naturschutz und 
eine nachhaltige Städteplanung durchgesetzt. Die Schaffung nötigen 
Wohnraumes ist wichtig, darf aber nicht zur Zersiedlung der 
Landschaft führen. Durch die zweijährige Ausnahmeregelung können die 
über 10.000 Gemeinden in Deutschland  in dieser Zeit ohne 
Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten Verfahren 
Baugebiete ausweisen. Damit sind auch Wasserneubildungsgebiete, 
Frischluftschneisen und Freiräume für Erholung gefährdet. Mit dieser 
Ausnahme werden grundlegende Prinzipien rechtsstaatlicher 
Beteiligungsmöglichkeiten ausgesetzt. Die Bundesregierung 
konterkariert damit ihr eigenes im Koalitionsvertrag verankertes Ziel
zum Flächenverbrauch genauso wie ihre Nationale 
Biodiversitätsstrategie."
   Hintergrund:
   In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD beschlossen, den 
Flächenverbrauch in Deutschland auf maximal 30 Hektar pro Tag zu 
reduzieren. Wenn allerdings nur die Hälfte der Gemeinden in 
Deutschland von dem neuen Baurecht Gebrauch machen und zusätzliche 
Bauflächen ausweisen würde, könnte der Flächenverbrauch von heute 60 
Hektar auf bis zu 120 Hektar pro Tag ansteigen. Nur der CDU/CSU 
Bundestagsabgeordnete Josef Göppel hatte gestern gegen diesen Bruch 
des Koalitionsvertrages gestimmt.
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