(ots) - "Die jetzt erzielte Einigung beim Bauvertragsrecht 
ist ein erster Schritt zu mehr Partnerschaft am Bau. Gerade die 
vorleistungspflichtige Bauwirtschaft ist bei komplexen Projekten auf 
partnerschaftliches Miteinander und Fairness angewiesen. Die jetzt 
erzielte Einigung führt zur Verbesserung der Machtbalance zwischen 
Auftraggeber und Auftragnehmer und verhindert Konflikte, die viel zu 
oft vor Gericht landen und Bauvorhaben langfristig verzögern." Mit 
diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands
der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Einigung der 
Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum 
Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht.
   "Gerade bei komplexen Projekten sind nachträgliche Änderungen an 
der Tagesordnung. Umso wichtiger ist die jetzt im Gesetz vorgesehene 
einvernehmliche Vereinbarung, wenn es nachträglich Änderungswünsche 
an der vereinbarten Bauleistung gibt. Dies begrüßen wir ausdrücklich,
da einseitige 'Anordnungen' immer nur die zweitbeste Lösung sind", 
erklärte Knipper. Eine Frist von 30 Tagen, um die Änderung und die 
damit verbundenen Kosten zu vereinbaren, sei sinnvoll. Gelinge keine 
Einigung und folge (ausnahmsweise) eine einseitige Anordnung des 
Auftraggebers, habe das Bauunternehmen zu Recht einen Anspruch auf 
Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zuvor zur Einigung 
angebotenen Vergütung. Das sichere die Liquidität der Unternehmen.
   Ob die vom Gesetzgeber beabsichtigten Verbesserungen bei der so 
genannten "fiktiven" Abnahme eines Bauwerks tatsächlich eintreten, 
bleibe abzuwarten. "Wir hätten im berechtigten Interesse von 
Bauunternehmen bevorzugt, dass die Abnahme eines Bauwerks nach Ablauf
einer bestimmten Frist vermutet wird", ergänzte Knipper.
   Positiv zu bewerten sei, dass künftig Baukammern mit auf das 
Baurecht spezialisierten Experten zur Verfügung stehen sollen, um 
schnell und kompetent über offene Fragen zu entscheiden. "Allerdings 
hätten wir angesichts international positiver Erfahrungen auch die 
zuvor geplante außergerichtliche Einbindung von Sachverständigen 
unterstützt. Es gibt viele Beispiele aus dem Ausland, die zeigen, 
dass solche Mechanismen dazu führen, dass 90 Prozent aller 
Streitfälle außerhalb von Gerichten geklärt werden können", so 
Knipper. "Unser langfristiges Ziel bleibt daher ein schneller und 
möglichst kostengünstiger außergerichtlicher 
Streitbeilegungsmechanismus".
   Wichtig sei für Bauunternehmen, dass der Gesetzgeber eine gute 
Lösung gefunden habe, wer die Aus- und Einbaukosten trägt, wenn sich 
Baumaterial nachträglich als mangelhaft erweist. Auch Fälle der 
Bearbeitung und Verarbeitung einzubeziehen sei ebenso richtig wie der
Ausschluss eines "Wahlrechts" des Lieferanten, das mangelhafte 
Material selbst auszubauen.
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