PresseKat - Bildungszugang von geflüchteten Kindern - Neue Website www.landkarte-kinderrechte.de

Bildungszugang von geflüchteten Kindern - Neue Website www.landkarte-kinderrechte.de

ID: 1444096

(ots) - Welchen Zugang zu Kitas und Schulen haben
geflüchtete Kinder in Deutschland? Einen schnellen Überblick über die
Antworten der für die Kitas und Schulen zuständigen Ministerien aller
16 Bundesländer auf diese Frage, verschafft die erste Landkarte auf
der heute veröffentlichten Website www.landkarte-kinderrechte.de des
Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts will
die digitale Landkarte künftig regelmäßig nutzen, um die Umsetzung
einzelner Kinderrechte kompakt zugänglich zu machen. Für die erste
Landkarte Kinderrechte wurden bereits im letzten Jahr die Sozial- und
Kultusministerien aller Bundesländer befragt, wie sie den Zugang zu
Schule und Kitas regeln.

Für den Bereich Kitas haben 13 Sozial- oder Kultusministerien
geantwortet. Keine Antworten gab es aus Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Für den Bereich Schule hat
Brandenburg nicht geantwortet.

Die Umfrage zeigt, dass das Recht auf Bildung nur in wenigen
Bundesländern für geflüchtete Kinder umfassend gewährleistet ist.
Dies entspricht nicht den menschenrechtlichen Vorgaben einer
vorrangigen Berücksichtigung der besten Interessen von Kindern gemäß
Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Im Gegenteil:
Ausländerrechtliche Reglungen stellen die besten Interessen von
Kindern hinten an.

Zugang zu Kitas

Die Bundesländer sind unterschiedlicher Ansicht, wann der
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für geflüchtete Kinder greift.
Hier ist eine Klarstellung der Bundesregierung notwendig: Sie muss
deutlich machen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für
geflüchtete Kinder unmittelbar ab dem Zuzug aus dem Ausland gilt und
nicht erst mit der Zuweisung an eine Kommune, die oftmals Monate in
Anspruch nehmen kann. Ein Kita-Besuch sollte geflüchteten Kindern




möglichst schnell und ohne große Hindernisse ermöglicht werden. Denn
Kitas bieten ihnen ein geschütztes Umfeld, einen strukturierten
Ablauf und Bezugspersonen.

Positiven Einfluss auf den Zugang der Kinder zu ihrem Recht auf
Bildung haben über die Auslegung des Rechtsanspruchs hinaus auch eine
gezielte Informationen der Eltern und eine gute Infrastruktur. Dies
zeigen die unterschiedlichen Kita-Besuchsquoten in den verschiedenen
Kommunen. Hamburg und der Landkreis Nordsachsen weisen hier doppelt
so hohe Werte auf wie Berlin oder Bautzen und sind daher ein gutes
Beispiel dafür, wie ein schneller Zugang zur Kita befördert werden
kann.

Zugang zu Schule

In den meisten Bundesländern sind geflüchtete Kinder in
Erstaufnahmeeinrichtungen durch Fristenregelungen von der
Schulpflicht ausgeschlossen. Einzig in Berlin, Hamburg, dem Saarland
und Schleswig-Holstein gilt die Schulpflicht für geflüchtete Kinder
sofort. In den anderen Bundesländern betragen die Fristen bis zum
Eintritt der Schulpflicht drei oder sechs Monate oder sind mit der
Zuweisung an eine Kommune verknüpft. Diese kann nach Inkrafttreten
des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Asylpaket I) bis zu sechs
Monaten dauern und für Menschen aus sogenannten "sicheren
Herkunftsländern" bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. Das heißt,
diese Kinder werden teils gar keiner Kommune mehr zugewiesen und
erlangen damit in Bundesländern mit entsprechenden Regelungen keine
Schulpflicht.

Bis dahin kann ein Schulzugangsrecht bestehen, das heißt die
Kinder dürfen eine Schule besuchen, sind dazu aber nicht
verpflichtet. Die verschiedenen Regelungen zur Schulpflicht und zum
Schulzugangsrecht führen zu extremen Unterschieden in den
Bundesländern beim Zugang zu Schulen. Von einer zufälligen
Verteilentscheidung hängt es also ab, wie lang Kinder auf ihr Recht
auf Bildung verzichten müssen.



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 13.01.2017 - 10:00 Uhr
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