PresseKat - Abfindung nach einer Kündigung: wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?

Abfindung nach einer Kündigung: wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

(firmenpresse) - Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.



Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere Chancen der Arbeitgeber hat, dass seine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, desto höher wird die Abfindung ausfallen, auf die sich die Parteien dann einigen.



Chancen für Arbeitnehmer stehen gut: In der Regel sind die Kündigungen von fragwürdiger Wirksamkeit. In der Regel sind Kündigungen in der Praxis nicht oder zumindest nicht eindeutig wirksam. Das eröffnet dem Arbeitnehmer gute Chancen, an eine hohe Abfindung zu kommen. Der Arbeitgeber geht nämlich vor Gericht ein erhebliches Risiko ein, den Arbeitnehmer später wieder zurücknehmen und ihm für die Zwischenzeit den gesamten Lohn nachzahlen zu müssen. Das Risiko möchte er natürlich nach Möglichkeit umgehen und zahlt daher lieber eine Abfindung an den Arbeitnehmer. Diese fällt umso höher aus, je größer das Risiko für den Arbeitgeber ist.



Abfindung bedeutet Kaufpreis für Kündigungsschutz: Als Arbeitnehmer sollte man sich bei der Frage der Abfindung nicht genieren und wirtschaftlich denken. Der Arbeitgeber schenkt Ihnen die Abfindung nicht. Er kauft Ihnen mit der Abfindung den nach dem Kündigungsschutzgesetz bestehenden Kündigungsschutz ab.



Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Eine Abfindung ist in solchen Fällen immer drin. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind regelmäßig sehr gut.







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06.12.2016



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Datum: 30.12.2016 - 12:10 Uhr
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