Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Streit um die doppelte Staatsbürgerschaft
(ots) - Mehrstaatlichkeit gehört zur deutschen
Wirklichkeit, ohne zu stören. Kinder mit einem deutschen und einen
ausländischen Elternteil erwerben in der Regel per Geburtsrecht
dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten. Gleiches gilt - seit 2014 ohne
Zwang, sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für einen Pass
entscheiden zu müssen - auch für Kinder ausländischer Eltern, wenn
sie sich bis dahin acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Im
Übrigen: Mehrstaater können in Deutschland weder zusätzliche Rechte
unter Berufung auf eine andere Staatsangehörigkeit beanspruchen, noch
sich den mit dem deutschen Pass verbundenen Pflichten entziehen. Übe
man sich also im nüchternem Blick. Ohne Überfremdungsangst, ohne
Integrationsgesülze. Der Doppelpass ist das falsche Instrument, um
im ideologischen Geholze die Keule zu schwingen.
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Datum: 08.12.2016 - 19:39 Uhr
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