PresseKat - Langfristig unbebaut / Trotzdem war ein Werbungskostenabzug möglich (FOTO)

Langfristig unbebaut / Trotzdem war ein Werbungskostenabzug möglich (FOTO)

ID: 1418553

(ots) -
Wer eine Immobilie vermieten oder verpachten will, der kann auch
schon im Vorfeld Werbungskosten geltend machen - zumindest für die
Ausgaben, die nötig sind, um das Objekt zu finanzieren und in einen
vermietungsfähigen Zustand zu bringen. Auch längere Zeiten ohne
Baumaßnahmen sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS dabei durchaus vorstellbar. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX
R 9/15)

Der Fall:

Ein Grundstückskäufer hatte ein unbebautes Grundstück erworben, um
darauf eine vermietbare Immobilie zu errichten. Doch es dauerte sehr,
sehr lange - insgesamt zehn Jahre -, bis sich das Projekt realisieren
ließ. Trotzdem machte der Betroffene in seiner Steuererklärung
vorweggenommene Werbungskosten für die Zinsen zur Finanzierung des
Grundstücks geltend. Das Finanzamt verweigerte das mit der
Begründung, die Bebauungsabsicht sei nicht ausreichend nachgewiesen
worden.

Das Urteil:

Der Bundesfinanzhof legte fest, dass die lange Wartefrist alleine
nicht ausschlaggebend sein könne für die Ablehnung von
Werbungskosten. Das spreche nicht automatisch gegen eine
Bebauungsabsicht, sondern müsse trotzdem kritisch geprüft werden. Es
sei ein Hinweis gewesen, dass einerseits eine Baupflicht bestand,
andererseits auch Baupläne entstanden und an der Finanzierung
gearbeitet wurde. Und schließlich habe ja am Ende der vielen Jahre
tatsächlich ein vermietbares Objekt gestanden.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Metabo: Nadine Lillich wird neue Bereichsleiterin Marketing und Corporate Communications bei Metabo Alle für einen / Gemeinschaft musste sich um Stellplatz-Nachforderung kümmern (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.10.2016 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1418553
Anzahl Zeichen: 1953

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Langfristig unbebaut / Trotzdem war ein Werbungskostenabzug möglich (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 16-11-dauerbaustelle.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 16-11-dauerbaustelle.jpg