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November ist die hohe Zeit des Autoversicherungswechsels. Viele
Autofahrer stellen ihre Kfz-Versicherung jetzt auf den Prüfstand:
Stimmt der Preis? Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld? Beide
Fragen sollten geklärt sein, bevor man sich für die Fortführung der
Police oder für einen Wechsel entscheidet. Um sich einen
Marktüberblick zu verschaffen, nutzen viele Autobesitzer ein
Online-Portal. Bei einem allein sollte es nicht bleiben.
Verbrauchermedien raten, auf mindestens zwei Vergleichsportalen nach
der günstigsten Police zu suchen. Doch selbst damit lässt sich nicht
die gesamte Angebotspalette abbilden. Kein Portal listet alle
Kfz-Versicherer.
Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig
recherchieren und dieses Ergebnis am besten noch einmal mit der
Berechnung eines günstigen Anbieters vergleichen.
Der günstige Preis ist das eine, die Versicherungsleistungen sind
das andere. Um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben,
müssen sie, wie die HUK-COBURG mitteilt, stimmen. Entsprechend viel
Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der
Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen
7,5 Millionen Euro sollte in der eigenen Police eine
100-Millionen-Euro-Deckung stehen.
Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben
Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und
nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert
sind zudem die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw
hinterlässt.
Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen.
Sie verlieren im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30
Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen - aber auch von neuen
Gebrauchtwagen - ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko.
Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw.
die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten
eineinhalb bzw. zwei Jahren.
Einsparpotential bieten in der Kasko-Versicherung Tarife mit
Werkstattbindung. Wer sich entscheidet, sein beschädigtes Auto im
Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann von
Beitragsnachlässen profitieren.
Versicherungswechsel
In der Regel läuft, wie die HUK-COBURG mitteilt, ein
Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines
Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf
gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1.
Januar wechseln will, muss dies bis einschließlich 30. November tun.
Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter
Eingang beim Versicherer. - Bevor man kündigt, sollte die
Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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