PresseKat - Ein Jahr Dieselgate: Autohersteller produzieren weiterhin Dieselstinker mit aktiven Abschalteinricht

Ein Jahr Dieselgate: Autohersteller produzieren weiterhin Dieselstinker mit aktiven Abschalteinrichtungen und Verkehrsminister Dobrindt beugt das Recht

ID: 1399991

(ots) - Deutsche Umwelthilfe informierte bereits seit
Herbst 2007 über den Abgasbetrug und erweiterte den ursprünglich auf
die Volkswagen-Gruppe begrenzten Abgasskandal auf nahezu alle
Dieselhersteller - Bundesverkehrsministerium verweigert auf Druck der
Autokonzerne amtlich angeordnete Rückrufe und schädigt somit
Millionen vom Abgasbetrug betroffene Autokäufer -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kündigt Klage gegen die
Bundesregierung an, sollte Dobrindt EU-Recht brechen und die
Abgasreinigungsvorschrift auf Außentemperaturen von über +5 Grad
Celsius wie im Falle des Porsche Macan angekündigt einschränken -
Nach der gestrigen Gerichtsentscheidung in Düsseldorf rechnet die DUH
spätestens für 2018 mit flächendeckenden Diesel-Fahrverboten in den
Ballungsräumen

Vor einem Jahr, am 18.9.2015, sind die behördlichen Ermittlungen
im Volkswagen-Abgasskandal in den USA bekannt geworden. Der Versuch
der Autokonzerne und der Politik, diesen Skandal als Fehlverhalten
eines einzelnen Unternehmens darzustellen, begegnete die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) mit eigenen Untersuchungen an Diesel-Pkw anderer
Hersteller. Seit Oktober 2015 veröffentlichte die DUH eigene,
alarmierende Abgasmessungen mit bis zu 25-fachen Ãœberschreitungen der
Grenzwerte an Diesel-Pkw der Hersteller Opel (General Motors),
Renault (Nissan), BMW, Daimler, Fiat-Chrysler und zuletzt Ford. Am
Beispiel des Opel Zafira identifizierte die DUH in diesem Frühjahr
gemeinsam mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel und Monitor/WDR
vier illegale Abschalteinrichtungen, durch die bei bis zu 90 Prozent
der Betriebszeit die Abgasreinigung deaktiviert wird. Diese illegale
Abschalteinrichtung ist nicht nur in den USA, sondern auch in Europa
verboten.

Die DUH wurde in ihrer Aufklärung des Diesel-Abgasskandals von der
Automobilindustrie massiv bedroht und im Falle der Daimler AG sogar




über drei Monate mit einer "Einstweiligen Verfügung" an der
Veröffentlichung von Schriftsätzen behindert. Auch das
Bundesverkehrsministerium hat von Anfang einseitig Partei ergriffen,
behindert aktiv die Aufklärung des Dieselabgasskandals, hält
weiterhin wichtige Messergebnisse unter Verschluss und weigert sich
seit nunmehr einem Jahr, auch nur offizielle Gespräche mit der DUH zu
führen.

Ein Jahr nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals wurde in
Deutschland noch kein einziges Diesel-Fahrzeug entsprechend der
Dobrindt-Untersuchungsergebnisse "freiwillig zurückgerufen". In der
vergangenen Woche wurde bekannt, dass der Porsche Macan das erste
hierfür vorgesehene Modell ist und Verkehrsminister Dobrindt dem
Stuttgarter Sportwagenhersteller erlauben möchte, die Dieselabgase
nur bei Temperaturen von über +5 Grad Celsius ordnungsgemäß zu
reinigen, obwohl die EU-Zulassungsvorschriften das Funktionieren auch
bei winterlichen Temperaturen zwingend vorschreibt und einen
Funktionsnachweis bei -15 Grad Celsius fordert. Sollte Dobrindt im
Fall Porsche EU-Recht beugen und Porsche eine Abschalteinrichtung bei
+5 Grad Celsius genehmigen, wird die DUH Klage erheben. Andernfalls
werden sich andere Hersteller darauf berufen und ebenfalls zwischen
Oktober und April eines jeden Jahres weitgehend die Abgasreinigung
deaktivieren.

"Der Diesel-Abgasskandal zeigt Züge einer 'organisierten
Kriminalität'. Es geht nicht um die Verfehlungen einzelner Ingenieure
in den jeweiligen Konzernen, sondern um ein ganz offensichtlich
zwischen den Herstellern abgesprochenes Verhalten, eine nur
kurzzeitig wirksame Abgasreinigung zu verbauen um Kosten zu sparen -
mit voller Kenntnis der katastrophalen Folgen für die Gesundheit von
Millionen Menschen. Die Autokonzernbosse betreiben 'vorsätzliche
Körperverletzung mit Todesfolge in vielen tausend Fällen' und die
Bundesregierung hilft ihnen auch noch dabei, obwohl sie nach EU-Recht
verpflichtet wäre, dagegen einzuschreiten. Außerdem verweigert sie
seit sechs Jahren den von den Dieselabgasen betroffenen Menschen in
den Städten die Einhaltung der Luftqualitätswerte beim
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid", bewertet Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH kämpft seit 2005 vor deutschen Gerichten für "saubere
Luft". Alle Klageverfahren wurden bisher gewonnen. Doch trotz
mehrerer Grundsatzentscheidungen vor dem Bundesverwaltungsgericht und
dem Europäischen Gerichtshof weigert sich die Politik, wirksame
Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Luftqualitätsstandards für die
Stickoxidbelastung zu beschließen. Mit der gestrigen Entscheidung des
Düsseldorfer Verwaltungsgerichts für Diesel- Einfahrverbote
spätestens zum 1.1.2018, erwartet die DUH für die kommenden Monate
ähnliche Entscheidungen in den übrigen, noch laufenden Klageverfahren
und damit flächendeckende. Fahrverbote für Diesel-Pkw in belasteten
Städten. Dies hatte auch die EU-Kommission angeregt, die im Juni 2015
gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren
aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätsstandards
beim Dieselabgasgift NO2 eingeleitet hat.

Am 7.9.2016 hat die DUH eigene Emissionsmessungen an 36 Diesel-Pkw
vorgestellt, von denen 33 die geltenden Stickoxidgrenzwerte (NOx) im
realen Fahrbetrieb nicht einhalten. "Jeder, der sich heute ein
Dieselfahrzeug mit solch hohen Emissionen kauft, muss wissen, dass er
in Zukunft nicht mehr in Städte mit hoher Luftbelastung einfahren
kann", so der internationale Verkehrsexperte und frühere
Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, Axel Friedrich. "Nur wenn die
Fahrzeuge auf der Straße die Grenzwerte einhalten, wird eine Einfahrt
möglich sein. Daher sollten Kunden sich das ausdrücklich vom
Hersteller im Kaufvertrag bestätigen lassen. Wenn Kunden schon ein
betroffenes Fahrzeug gekauft haben, sollten sie vom Hersteller
Nachbesserung zur Einhaltung des Grenzwertes auf der Straße
einfordern."

Die DUH fordert von der Bundesregierung zum Schutz der betroffenen
Autohalter verbindliche, amtlich verfügte Rückrufe, die eine voll
funktionstüchtige Abgasreinigung auf der Straße bei allen
Temperaturen im normalen Gebrauch des Fahrzeugs sicherstellt. Wie die
DUH im Rahmen ihrer erfolgreichen Klage gegen die Bundesregierung zur
Offenlegung der VW-Rückrufe feststellen musste, hat sie dies aber
ausdrücklich unterlassen. In der Folge führen die zwischenzeitlich
von VW ebenfalls als "freiwillig" eingestuften VW-Rückrufe zu keiner
nennenswerten Veränderung der NOx-Werte auf der Straße.

Hintergrund:

Die DUH hat bereits 2007 auf die von Herstellern verwendeten
illegalen Tricks im Typzulassungsverfahren hingewiesen, mit denen
Verbrauchs- und Abgaswerte so manipuliert werden, dass die Tests
bestanden werden, auch wenn im realen Fahrbetrieb die Emissionen um
ein Vielfaches höher liegen
(http://www.duh.de/dieselgate_chronologie.html). Schon damals, in
zahlreichen Veröffentlichungen, Pressekonferenzen und
Behördengesprächen wies die Verbraucherschutzorganisation auf
illegale Abschalteinrichtungen und Verfahren zur Erkennung des
Prüfzyklusses hin. Die Forderungen nach einer Offenlegung aller
relevanten Prüfberichte, nach unabhängigen Kontrollen sowie nach
Sanktionen bei unzulässigen Verstößen gegen die geltenden
Abgasgrenzwerte besteht weiterhin unverändert, ohne dass die
politisch verantwortlichen Bundesverkehrsminister im Laufe der Jahre
mehr als nur ein Schulterzucken zustande gebracht hätten.

Anhand von Labormessungen in der Schweizer Abgasprüfstelle in
Bern/Biel und eigenen Messungen seit März 2016 mit portablen
Emissionsmessgeräten im Rahmen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI)
dokumentiert die DUH die Muster und Arbeitsweisen der verschiedenen
Abschalteinrichtungen. Mittlerweile geben die Hersteller freimütig
zu, bei in Deutschland üblichen Durchschnittstemperaturen die
Abgasreinigung weitgehend zu deaktivieren. Die Argumentation, dies
sei zum "Motorschutz" notwendig, ist technisch falsch. Auch die
Abschaltung von Harnstoffeinspritzungen im SCR-Katalysator bzw. die
ausbleibende Regenerationen des Speicherkats ist juristisch falsch,
da diese Systeme im Abgasstrang hinter dem Motor liegen und eine
Aktivierung diesen nicht negativ beeinflussen können.
Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Remo Klinger sowie des
wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, die diese
Position unterstrichen, werden vom Bundesverkehrsministerium
allerdings ignoriert.

Links:
Mehr zum Thema Dieselgate: http://l.duh.de/4nj6k
Pressebilder: http://l.duh.de/c5ps4

Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
0152 29483857, axel.friedrich.berlin(at)gmail.com



Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe


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Datum: 14.09.2016 - 11:25 Uhr
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