PresseKat - DIVSI-Direktor Matthias Kammer: "Auch Nutzer könnten an Apps wie 'Pokémon Go' verdi

DIVSI-Direktor Matthias Kammer: "Auch Nutzer könnten an Apps wie 'Pokémon Go' verdienen. Dafür brauchen wir eine Reform des Datenschutzrechts."

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(ots) - Gleich, in welchem Land "Pokémon Go"
freigeschaltet wird, sofort springt die App an die Spitze der
Download-Charts. Seit der Markteinführung haben fast acht Millionen
Menschen in Deutschland - rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung -
die App heruntergeladen und installiert. Das Herunterladen der App
ist kostenfrei, dennoch wird mit ihr Geld verdient. Die Nutzer
akzeptieren vor dem ersten Spiel die Nutzungsbedingungen, meist ohne
sie zuvor gelesen zu haben, und geben dadurch ihr Okay, dass mit
ihren Daten ein Millionengeschäft gemacht wird - ohne dass sie selbst
finanziell auch nur ansatzweise davon profitieren. Das
Geschäftsmodell solcher Apps liegt im Sammeln, Weitergeben und zum
Teil sogar Verkaufen von Daten - der Währung der Zukunft. Je mehr
Daten über einen Nutzer gesammelt werden und je persönlicher und
genauer sie sind, umso zielgerichteter können Unternehmen diese
auswerten, sie beispielsweise für Werbezwecke verwenden, Trends
analysieren oder auch gesellschaftliche Entwicklungen voraussehen.
Aber was, wenn es einmal andersherum ginge und die Nutzer an der
Verwendung ihrer eigenen Daten verdienen würden?

Der Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit
im Internet (DIVSI), Matthias Kammer, fordert deshalb eine Reform des
Datenschutzrechts: "Wenn Menschen ihre privaten Daten zur Verfügung
stellen, sollten diejenigen, die diese Daten nutzen und finanziell
verwerten, die Kunden auch am Erlös beteiligen." Die Ergebnisse der
DIVSI-Untersuchung "Daten als Handelsware", die durch das renommierte
Lorenz-von-Stein-Institut in Kiel erstellt wurde, unterstützen
Kammers Aussage. So lautet das Fazit der Studie, dass nicht jede
Datenverarbeitung als unerwünscht betrachtet werden dürfe. In Zeiten
der Digitalisierung sei eine Kommerzialisierung von Daten längst
Alltag. Darauf habe aber das Datenschutzrecht keine Antwort. Auch




ökonomische Interessen des einzelnen müssen künftig Berücksichtigung
finden. Es müsse ihm erleichtert werden, seine ideellen Interessen zu
schützen.

Bundespräsident a.D. und DIVSI-Schirmherr Prof. Dr. Roman Herzog
betont in seinem Vorwort zu der Untersuchung: "Es haben sich
prosperierende Märkte entwickelt, bei denen Daten der neue Rohstoff
sind. Es ist anerkannter Fakt, dass die aktuelle Daten-Wirtschaft
unser derzeitiges Daten(schutz)recht vor immense Herausforderungen
stellt. Fakt ist ebenfalls, dass vor allem ideelle Interessen der
einzelnen Nutzer im Fokus der geltenden rechtlichen Regelungen
stehen."

Das DIVSI plädiert deshalb für praxistauglichere Mechanismen, um
die Selbstbestimmung der Nutzer effektiv sicherzustellen. Matthias
Kammer: "Es ist an der Zeit, rechtliche und praktische Konzepte zu
entwickeln, die den faktischen Datenhandel vollständig erfassen und
die Nutzer-Selbstbestimmung fördern. Die Position derjenigen, die
ihre Daten zur Verfügung stellen, könnte gestärkt werden, indem
Regeln und Gesetze zum Datenschutz an das Urheberrecht angelehnt
werden."

Zudem, so Kammer, müsse in Zukunft eindeutig rechtlich geregelt
sein, wer Daten nutzen und verwerten darf. Durch Einräumung von
Nutzungslizenzen ließe sich ein an den Interessen aller Beteiligter
orientierter und besser kontrollierbarer Datenhandel realisieren.
Autorin Johanna Jöns: "Hauptproblem ist bislang, dass im Bereich der
digitalen Datenwirtschaft Politik und Gesetzgeber nicht angemessen
auf seit langem bekannte Entwicklungen reagieren."

Das Rechtsinstitut der datenschutzrechtlichen Einwilligung und
Datenschutzprinzipien wie Datensparsamkeit seien in vielen Bereichen
nicht geeignet, den veränderten Umgang mit personenbezogenen Daten
rechtlich zu erfassen. Auch diverse Schutzmechanismen hätten sich als
wirkungslos herausgestellt - allen voran das Prinzip der
Freiwilligkeit und Informiertheit bei Abgabe der
datenschutzrechtlichen Einwilligung. Jöns: "Die gesetzlichen
Schutzmechanismen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind in vielen
Fällen ineffektiv, werden umgangen oder lassen sich schlicht nicht
kontrollieren." Die Untersuchung kommt deshalb zu dem Schluss, dass
das Instrument der datenschutzrechtlichen Einwilligung in der Praxis
gescheitert ist und dogmatische Unzulänglichkeiten aufweist.

Jöns empfiehlt, dass neben den ideellen Interessen der Betroffenen
auch der wirtschaftliche Wert von Daten im BDSG Berücksichtigung
finden sollte. Bislang dienen im Zusammenhang mit der
Datenverarbeitung vorwiegend ideelle Interessen der Betroffenen als
Anknüpfungspunkt für rechtliche Regelungen. Dies spiegelt nicht mehr
die Realität wider.

DIVSI-Direktor Matthias Kammer: "Die Studie liefert eine Vielzahl
neuer Fakten und Anregungen, die für einen öffentlichen Disput in
einem wichtigen Themenbereich dienen können. Letztlich geht es darum,
im Bereich des Datenhandels ein Gleichgewicht zwischen allen
Beteiligten herzustellen. Das haben wir nicht. Der Status Quo weist
stattdessen ein hohes Maß an Intransparenz auf."

Die vollständige Studie und weitere Informationen finden Sie
unter: www.divsi.de/publikationen



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Datum: 31.08.2016 - 11:00 Uhr
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