Badische Neueste Nachrichten: zu Lohfink
Kommentar von Tobias Roth
(ots) - Auch bei "Nein heißt Nein" zählen am Ende
Beweise. Im Lohfink-Prozess waren übrigens nicht die beiden Männer
angeklagt, die das Model vergewaltigt haben sollen. Das
Ermittlungsverfahren gegen sie war bereits eingestellt worden.
Angeklagt war Lohfink selbst, weil sie einen Strafbefehl wegen
Falschaussage nicht akzeptieren wollte. Die Fakten sind in der
Aufgeregtheit dieses Prozesses etwas untergangen, dabei nehmen sie
dem Fall im Grunde sein exemplarisches Muster. Das Verfahren Lohfink
taugte nie als Exempel. Die junge Frau ist nun als Lügnerin
gebrandmarkt. Und Frauen, die mit sich ringen, ob sie eine
Vergewaltigung anzeigen sollen oder lieber nicht, dürfte dieser
Prozess nicht gerade ermuntert haben. Der Fall Gina-Lisa Lohfink hat
nur Verlierer.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung(at)bnn.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.08.2016 - 21:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1391698
Anzahl Zeichen: 1014
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Badische Neueste Nachrichten: zu Lohfink
Kommentar von Tobias Roth"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Badische Neueste Nachrichten
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode haben
Union und FDP noch ein Gesetz durch den Bundesrat bekommen, das die
Rechte der Verbraucher nachhaltig stärkt. Mit abschreckend hohen
Bußgeldern und neuen Obergrenzen für Gebühren will es unlau ...