PresseKat - Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg

Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg

ID: 1370098

Das Landgericht Marburg hat einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt.

(firmenpresse) - München, den 17. Juni 2016. Das Landgericht Marburg hat mit Urteil vom 01. Juni 2016 einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl die Anlegerin dem Berater zuvor mitgeteilt hatte, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage suchen würde. Gleichwohl empfahl der Berater der Anlegerin den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.

Das Landgericht Marburg sah hierin einen Verstoß gegen die Plausibilitätsprüfungspflicht des Beraters. Denn der Prospekt der BWF-Stiftung ist demnach unplausibel. Dies ergebe sich, stellt das Landgericht fest, bereits daraus, dass nicht erkennbar sei, wer Vertragspartner der Anleger sei. Darüber hinaus habe sogar aus ex-ante-Sicht eine reale Gefahr der Veruntreuung der Anlegergelder bestanden.

„Das Urteil bestätigt unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF Stiftung um ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Es zeigt sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“





Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)“ anschließen möchten, können sich jederzeit an CLLB Rechtsanwälte wenden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wann übernimmt die PKV die Kosten der künstlichen Befruchtung? Fehlen einer Herstellergarantie ist Sachmangel
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 17.06.2016 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370098
Anzahl Zeichen: 3467

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Luber
Stadt:

München


Telefon: 089 / 552999-50

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.06.2016

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Concept 1 – Insolvenzverwalter verklagt Anleger ...

24.02.2017. Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, sehen sich zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber d ...

MBB Clean Energy AG: Kaufangebot prüfen lassen ...

München, 16.02.2017 – Wie der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mitgeteilt wurde, haben Anleger über ihre Depotbank von der Value-Line Management GmbH ein Kaufangebot für die Wertpapiere der MBB Clean Energy AG erhalten. Diese bietet den Anlegern an, ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB