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Solvium Containerdirektinvestments in der Kritik - CLLB Rechtsanwälte: Anleger sollten eigene Ansprüche prüfen

ID: 1477838

Berlin, 06.04.2017 – Seit der Insolvenz des Containeranbieters Magellan im Frühjahr 2016 sind Containeranlagen in ein schlechtes Licht geraten. Verbraucherschützer warnen Anleger nun vor Containerkaufverträgen der Solvium Capital GmbH. Bei den von Solvium angebotenen Kapitalanlagen kaufen Anleger einen Container. Solvium seinerseits soll den Container für eine bestimmte Laufzeit vermieten und am Ende der Laufzeit den Container vom Anleger zum gleichen Preis zurückkaufen. Die Anleger sollen eine jährliche Rendite von über 4 % erhalten.

(firmenpresse) - In der Theorie klingt das Konzept erstmal gut. Bei genauem Hinsehen jedoch handelt es sich um eine tatsächlich äußerst riskante Anlage. Zahlreiche Punkte werden kritisiert.

Solvium verkauft zwar den Container an den Anleger, behält aber das Recht, den verkauften Container im eigenen Namen an Dritte weiterzugeben. Kommt es jetzt zu einer Beschädigung des Containers oder fallen die Mieten aus, so kann der Anleger (und Eigentümer des betroffenen Containers!) nichts gegen den Dritten unternehmen, da er nicht selbst Vertragspartner des Containernutzers ist.

Solvium selbst muss dem Anleger in einer solchen Situation nur dann Schadensersatz leisten, wenn Solvium selbst Schadensersatz vom Nutzer erhält.

Auch bleibt der Anleger während der Laufzeit darauf angewiesen, dass die Emittentin bis zum Ende der Laufzeit leistungsfähig bleibt, damit die Mieten und – wirtschaftlich viel wichtiger – der Rückkaufspreis am Ende der Laufzeit gezahlt werden.

Kritisiert wird weithin, dass der Anleger nichts über seinen Container erfährt. Alter, Zustand, Mieter, Mietvertrag – all dies ist ihm unbekannt. In diesem Kontext tauchen Spekulationen im Internet auf, ob durch die Investments versucht wird, sich „elegant“ alter Spezialcontainer für besonders hohes Transportgut zu entledigen.

Negative Berichte finden sich auch über eine Versicherung, die die Anleger schützen sollte. Es soll vor Gericht darum gestritten worden sein, ob eine solche Versicherung tatsächlich wirksam besteht. Weiter wird berichtet, dass diese Versicherung wegen ihrer Ausgestaltung für die Anleger weitgehend nutzlos sein dürfte.

Auch die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind keine gute Reklame für Solvium. Solvium gehört seit 2015 der Conrendit Holding AG, die durch schlecht laufende Containerfonds in die Schlagzeilen geriet.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb ihres Container-Direktinvestments getäuscht sehen, sollten prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Diese kommen in Betracht, falls sie nicht oder nicht vollständig über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Derartige Ansprüche wären auf eine Rückabwicklung des Containererwerbs gerichtet: Der Anleger erhält vom Anlageberater sein investiertes Kapital zurück und überträgt ihm bzw. einer hinter ihm stehenden Beratungsgesellschaft die Rechts am Container.





Daneben wäre zu klären, ob Ansprüche gegen die Solvium-Gruppe bestehen.

Bei der Prüfung und Durchsetzung helfen versierte Anwälte, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanalagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin und München.

Wichtig für die Anleger ist dabei, dass unter Umständen bestehende Rechtsschutzversicherungen die damit verbundenen Kosten übernehmen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



Leseranfragen:

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 07.04.2017 - 09:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 07.04.2017

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