(ots) - Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus muss
zügig auf den Weg gebracht werden
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus
beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Olav Gutting:
"Wir bedauern, dass heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung
des Mietwohnungsneubaus wieder nicht abgeschlossen werden konnte. Nur
zusätzlicher Wohnungsbau kann das Problem der steigenden Mieten
lösen. Das Gesetz bietet einen weiteren Baustein, um auch private
Kapitalgeber zu zusätzlichen Investitionen in den privaten
Wohnungsbau zu motivieren. Jede weitere Verzögerung des Gesetzes oder
weitere Reglementierungen behindert dies, weil Investoren ihre
Investitionsentscheidungen zurückstellen.
Es gibt bereits eine Vielzahl anderer Förderprogramme für den
sozialen Wohnungsbau, der Familienförderung und des Städtebaus im
Umfang von mehr als 21 Milliarden Euro. Diese Programme - u.a.
Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite - kommen auch direkt den
Kommunen, den Familien bzw. der Selbstnutzung zugute. Die Kommunen
können hier natürlich auch Einfluss auf die Miethöhe als
Voraussetzung für eine Förderung nehmen.
Die Einführung einer Mietpreisobergrenze bei der Erstvermietung
hilft nicht weiter. Sie würde die steuerliche Förderung entwerten.
Die Förderung ist in der wirtschaftlichen Wirkung sehr begrenzt, eine
Mietpreisbremse oder Obergrenze würde die Förderung konterkarieren.
Außerdem hat sich die Mietpreisbremse nach neuesten Meldungen als
einer der Treiber für steigende Mieten erwiesen. Diese Effekte dürfen
wir durch steuerliche Regelungen nicht noch weiter verstärken. Die
Forderung der SPD hat sich damit entkräftet."
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