PresseKat - Religionsfreiheit in den USA

Religionsfreiheit in den USA -

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Bislang wurden solche Regelungen vom Supreme Court als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet

(firmenpresse) - Im November 2016 werden in den USA nicht nur ein Präsident und ein Kongress gewählt: Auch auf regionaler Ebene bewerben sich zahlreiche Amerikaner um Mandate und Ämter.
Man könnte meinen, in manchen Ecken der USA herrscht noch das Mittelalter. In manchen Bundesstaaten dürfen Atheisten kein öffentliches Amt bekleiden.
Texas und Maryland versuchen dieses Verbot religiöser Diskriminierung in den Artikeln 1 und 37 ihrer Staatsverfassungen dadurch zu umgehen, dass sie die Formulierung mit dem religiösen Bekenntnisakt wiederholen und anfügen, die Erklärung der Existenz eines Gottes sei davon ausgenommen. Arkansas (Artikel 19 Abschnitt 1), Mississippi (Artikel 14 Abschnitt 265), Tennessee (Artikel 9 Abschnitt 2), North Carolina (Artikel 6 Abschnitt 8) und South Carolina (Artikel 17 Abschnitt 4) geben sich nicht so viel Mühe und regeln einfach, dass eine Person kein öffentliches Amt innehaben darf, wenn sie die Existenz eines höheren Wesens "leugnet".
Bislang hatten solche Regeln wenig Praxisrelevanz, weil eine gelegentliches Gebet wenig mehr Mühe macht als das Umbinden einer Krawatte und in den meisten Gebietseinheiten der USA die Wahlchancen beträchtlich erhöht. In den wenigen Fällen, in denen offene Atheisten tatsächlich gewählt wurden, entschieden Bundesgerichte bislang, dass diese Regelungen in den Staatsverfassungen gegen höherrangiges Bundesverfassungsrecht verstoßen und deshalb nicht anwendbar sind. In den frühen Sechzigern griff der Supreme Court dabei nicht nur auf den Artikel 6, sondern auch auf den ersten Verfassungszusatz zurück, der die die freie Religionsausübung schützt und die die Einführung einer Staatsreligion verbietet.

Ich fand eine sehr unterstützenswerte Petition!

https://secure.avaaz.org/en/petition/Legislators_of_7_US_states_US_government_Restore_the_right_of_nonbelievers_to_hold_office_in_the_US/share/?new



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Datum: 31.05.2016 - 19:06 Uhr
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