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Umzugstag: Die Kartons sind gepackt, die Möbel abgeschlagen. Jetzt
muss der Hausrat in die neue Wohnung. Gerade junge Leute setzen dabei
auf Do-it-yourself, doch die vermeintlich günstige Lösung kann teuer
werden. Wer beim Tragen sperriger Gegenstände, zum Beispiel einer
Waschmaschine, das Treppenhaus beschädigt, muss für die
Reparaturkosten aufkommen. Ein klassischer Fall für die
Privathaftpflichtversicherung.
Gleiches gilt, wenn einer der Helfer das Umzugsgut beschädigt.
Obwohl der Gesetzgeber den Helfenden bei Gefälligkeitshandlungen vor
Schadenersatzansprüchen schützt: Wer in solcher Situation leicht
fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet eigentlich nicht. Doch
neben der rechtlichen, gibt es auch die menschliche Sicht der Dinge.
Darum verzichten etliche Privathaftpflichtversicherungen, darunter
auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss und unterstützen
Gefälligkeitshandlungen. Sie regulieren Schäden dieser Art auch ohne
Rechtsgrundlage.
Gar nicht selten ist auch das Umzugsgut nicht fachgerecht
gesichert. Klassisches Beispiel: Im ganzen Tohuwabohu hat der
Umziehende vergessen, die Türen eines Schrankes zu verschließen.
Während er den Schrank zusammen mit seinem Freund trägt, öffnet sich
eine Schranktür und quetscht die Hand des Helfers. - Eine
Fahrlässigkeit, die den Schrankbesitzer, wie die HUK-COBURG mitteilt,
ohne Haftpflichtversicherung teuer zu stehen kommen kann.
Denn eventuell muss die Wunde ja im Krankenhaus versorgt werden
und der Helfer kann wochenlang nicht arbeiten. Die Krankenkasse wird
sich die Behandlungskosten ebenso wie der Arbeitgeber die Kosten für
die Lohnfortzahlung vom Verursacher zurückzahlen lassen. Zudem kann
der Helfer noch Schmerzensgeld verlangen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Karin.Benning(at)huk-coburg.de
Tel.: 09561-96 2084