PresseKat - Saisonkennzeichen: Nur zahlen, was man fährt (FOTO)

Saisonkennzeichen: Nur zahlen, was man fährt (FOTO)

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(ots) -
Tipps für den Alltag

Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren
macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr
Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das
sind beileibe keine Einzelfälle: Immerhin waren im letzten Jahr knapp
2,2 Millionen Fahrzeuge nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.

Auto- oder Motorradfahren ist angenehm, das An- und Abmelden eines
Fahrzeugs eher lästig. Doch wer nur ein paar Monate im Jahr bei gutem
Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Steuern und
Versicherung bezahlen: Ein Saisonkennzeichen macht das laut
HUK-COBURG möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für
mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis
zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad
beispielsweise verkauft - bleibt der Zulassungszeitraum Jahr für Jahr
gültig.

Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der
niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim
Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im
Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr in eine bessere
SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit
kombinierter Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf
verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der
Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum
Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall
für die Versicherung.

Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema
Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die
Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme
um neue Prüfsiegel zu kümmern.

Elektronische Versicherungsbestätigung genügt





Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist
ganz unkompliziert. Man bittet einfach seinen Kfz-Versicherer, eine
entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die
örtliche Zulassungsstelle zu schicken. Schon steht der Ummeldung
nichts mehr im Wege.



Pressekontakt:
Frau Karin Benning
Telefon: 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de


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Datum: 22.04.2016 - 10:00 Uhr
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Kategorie:

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