PresseKat - Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätischer und Deutscher Kinderschutzbund ziehen kritis

Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätischer und Deutscher Kinderschutzbund ziehen kritisch Bilanz

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(ots) - Das Bildungs- und Teilhabepaket sei fünf Jahre nach
seiner Einführung als gescheitert anzusehen, kritisieren der
Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund
Bundesverband. Die Leistungen seien in ihrer Höhe unzureichend und in
der bestehenden Form nicht geeignet, Bildung und Teilhabe für
benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, so die
ernüchternde gemeinsame Bilanz. Die Verbände werfen der
Bundesregierung mangelndes politisches Interesse vor und fordern eine
Totalreform im Sinne der Kinder.

Die Kinderarmut in Deutschland sei anhaltend hoch, rund 2,7
Millionen Kinder seien derzeit auf staatliche Leistungen angewiesen.
"Sie wachsen in Armut auf, mit erheblichen Auswirkungen auf ihre
Lebenschancen. Daran hat auch das Bildungs- und Teilhabepaket nichts
geändert", kritisiert Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen
Kinderschutzbundes. "Im Gegenteil: Das Bildungs- und Teilhabepaket
stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in
Schule und Freizeit als arm zu outen. Hinzu kommt, dass die einzelnen
Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend
waren und seitdem nie erhöht wurden", so Hilgers weiter. Das werde
insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: "Eine
Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von
Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet über
200 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel als vom Bildungs- und
Teilhabepaket vorgesehen", betont DKSB-Präsident Hilgers.

Die Verbände fordern eine völlige Neuorganisation der
Förderleistungen. "Das Bildungs- und Teilhabepaket ist bürokratischer
Murks und geht an der Lebensrealität Heranwachsender ebenso vorbei
wie an den Strukturen vor Ort", kritisiert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Mit der




Verortung in der Arbeitsgrundsicherung bzw. Sozialhilfe habe der
Gesetzgeber einen grundsätzlich falschen Weg eingeschlagen. "Junge
Menschen sind keine kleinen Arbeitslosen. Jugendhilfe gehört ins
Jugendamt und nicht ins Jobcenter", so Schneider. Notwendig sei ein
einklagbarer Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder-
und Jugendhilfegesetz. Für Kinder im Hartz IV-Bezug und in anderen
Haushalten mit niedrigen Einkommen sei zudem die Kostenfreiheit der
Maßnahmen zu garantieren.

Praktiker aus beiden Verbänden weisen darauf hin, dass das
Bildungs- und Teilhabepaket bei einem großen Teil der
Anspruchsberechtigten nicht ankomme. Mike Menke, Pädagogischer
Koordinator am Kinder-Kiez-Zentrum in Berlin, kritisiert insbesondere
den massiven bürokratischen Aufwand, der hohe Hürden für die
Inanspruchnahme statt Teilhabe für alle schaffe. Karl Sasserath vom
Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach unterstreicht, dass die
standardisierten Leistungen den vielfältigen Lebenslagen von Kindern
und Jugendlichen und ihren Familien nicht gerecht werden und
berichtet von Diskriminierungserfahrungen der Betroffenen.

Dass trotz der breiten Kritik aus Fachwelt und Praxis noch immer
keine verlässliche amtliche Statistik zur bundesweiten
Inanspruchnahme der Leistungen existiere, belege den mangelnden
politischen Willen, sich der Realität und dem Scheitern dieses
Projekts endlich zu stellen, so Paritätischer und Deutscher
Kinderschutzbund.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.
030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org
Svenja Stickert, Deutscher Kinderschutzbung Bundesverband,
Tel.030/21480920, e-Mail: stickert(at)dksb.de


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Datum: 07.04.2016 - 10:00 Uhr
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