PresseKat - Reinigungsgewerbe - Beschäftigte müssen ihre Haut schützen (FOTO)

Reinigungsgewerbe - Beschäftigte müssen ihre Haut schützen (FOTO)

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(ots) -
Reinigungskräfte arbeiten mit vielen Stoffen, vor denen sie sich
schützen müssen. Ein Schwerpunkt bei den Erkrankungen von
Gebäudereinigern sind Hautkrankheiten. Diese standen mit 97 Prozent
im Jahr 2015 an der Spitze der beruflich verursachten Erkrankungen.
Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 31.
März 2016 in Berlin hingewiesen. Allein im Jahr 2014 zahlte die BG
BAU 16,6 Millionen Euro etwa für Heilbehandlungen, Rehabilitationen,
Renten und präventive Maßnahmen für betroffene Beschäftigte.

Viele Reinigungsmittel enthalten hautgefährdende Stoffe wie
Tenside, Säuren, Laugen oder organische Lösungsmittel. Sie können die
Haut reizen oder verätzen. Aber auch der Kontakt mit verdünnten
Reinigern und sogar der ständige Umgang mit Wasser können die Haut
schädigen. In den meisten Fällen sind die Hände betroffen, wenn sie
bei Feucht- und Reinigungsarbeiten nicht geschützt sind. Dabei
betrafen rund 78 Prozent aller Erkrankungsfälle im Jahr 2014 Frauen.

Die Haut mit ihrer Hornschicht kann zwar gewisse schädliche
Einflüsse abwehren, aber durch Reinigungslösungen oder ständiges
Einwirken von Wasser nutzt sich die Schutzschicht ab. Folge:
Fremdstoffe können leichter eindringen, Allergien oder Ekzeme können
entstehen. Zu den häufigsten Diagnosen bei Hauterkrankungen im
Reinigungsgewerbe gehört die Kontaktdermatitis, eine entzündliche
Reaktion der Haut auf die Fremdstoffe. Allergische und toxische
Ursachen sind etwa gleich häufig, oft gibt es auch Mischformen
zwischen beidem oder mit anlagebedingten Hauterkrankungen, etwa
Neurodermitis.

Erste Anzeichen einer Hauterkrankung sind rote, raue, trockene
oder schuppige Stellen, und Juckreiz. Auch Risse, Schwellungen,
Knötchen und Bläschen, die später aufplatzen und nässen, können
auftreten. Laut BG BAU sind die Arbeitgeber in der Pflicht, nach




Möglichkeit ungefährlichere Reinigungsmittel auszuwählen. Auch müssen
Gebäudereiniger die Gefahren beim Umgang mit ihren Arbeitsstoffen
kennen, um die richtigen Schutzmaßnahmen beim Einsatz jeweiliger
Reinigungsmittel zu treffen. Deshalb sind die Unternehmen zudem
verpflichtet, über Produkte und Risiken zu informieren und dazu
Betriebsanweisungen zu erstellen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind
die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.

Weil die Gefährdungen der Hände für Gebäudereiniger meist nicht
ganz zu vermeiden sind, müssen häufig Schutzhandschuhe getragen
werden. Diese muss der Arbeitgeber zum jeweiligen Einsatzzweck
passend zur Verfügung stellen. Allerdings gibt es keinen idealen
Handschuh, der gegen alle gebräuchlichen Reinigungsmittel schützt.
Die Handschuhdatenbank der BG BAU unter www.wingis-online.de gibt
Auskunft, welche Fabrikate jeweils geeignet sind und wie lang die
empfohlene Tragdauer ist. Zudem müssen die Unternehmen
Hautschutzpläne an geeigneten Stellen aushängen, beispielsweise an
Handwaschplätzen, die über betriebliche Maßnahmen, wie geeignete
Hautschutzmittel und Hautpflegemittel informieren.



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster(at)bgbau.de


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Datum: 31.03.2016 - 09:00 Uhr
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