PresseKat - Behindertengleichstellungsrecht: Private zur Beseitigung von Barrieren verpflichten

Behindertengleichstellungsrecht: Private zur Beseitigung von Barrieren verpflichten

ID: 1334003

(ots) - Anlässlich der ersten Lesung zur "Weiterentwicklung
des Behindertengleichstellungsrechts" am 17. März fordert das
Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf,
mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung
von Barrieren zu verpflichten. Zwar enthalte der Gesetzentwurf der
Bundesregierung Verbesserungen. "Es fehlen jedoch verbindliche
Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim
Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit - gerade dort,
wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf
zahlreiche Hindernisse stoßen", kritisiert Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des
Instituts.

Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales
als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der
Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die
von Privaten kontrolliert würden. "Die Bundesregierung hat es bislang
versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen.
Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für
entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein
menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein
gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft
versagt bliebe", so Aichele.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht
werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. "Wenn der Bund den
sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss
bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier
Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
entsteht."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und




hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2
UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland
zu überwachen.

Weitere Informationen

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung http://ots.de/jCFXx

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom
09.03.2016) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807824.pdf



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 16.03.2016 - 10:05 Uhr
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