PresseKat - Reform des Sexualstrafrechts / Wenn nicht jetzt, wann dann? Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen

Reform des Sexualstrafrechts / Wenn nicht jetzt, wann dann? Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen umfassend schützen

ID: 1329372

(ots) - Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.
März erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung
Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:

"Selten waren die Empörung über sexuelle Übergriffe und die Sorge
um den mangelnden Schutz von Frauen in Deutschland so groß wie nach
der Silvesternacht. Schnell gab es die Aussage der
Regierungskoalition, durch Gesetzesänderungen das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht umfassend zu schützen. Trotzdem bleibt der
derzeit vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung
des Vergewaltigungsparagrafens deutlich hinter den angekündigten
Reformen zurück. Er gewährleistet diesen Schutz gerade nicht. Wird
der Entwurf zum Gesetz, wird es weiterhin Fälle geben, in denen
Frauen klar Nein sagen, der Täter das übergeht und seine sexuellen
Ãœbergriffe dennoch straflos bleiben.

Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der
Istanbul-Konvention des Europarates. Danach sind alle sexuellen
Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen.
Deshalb sollten Bundesregierung und Bundestag jetzt die Chance
ergreifen, den Vergewaltigungstatbestand grundlegend zu ändern: 'Nein
heißt Nein' muss endlich Gesetz werden.

Ähnliches ist schon einmal gelungen. 1997 hat der Bundestag nach
jahrelangen Auseinandersetzungen beschlossen, Vergewaltigung in der
Ehe unter Strafe zu stellen. Was vor fast 20 Jahren heftig diskutiert
wurde, erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit."

Weitere Informationen

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
(19.02.2016) http://ots.de/ILJMW

Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches -
Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
http://ots.de/WDf4Y

Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der




Istanbul-Konvention. Ein Gutachten zur Reform des § 177 StGB. Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/cHWKX

Rabe, Heike/Julia von Normann (2014): Schutzlücken bei der
Strafverfolgung von Vergewaltigungen. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte. http://ots.de/2QUXi



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 04.03.2016 - 12:58 Uhr
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