(ots) -
Der DVAG-Finanztipp zum Tag der Liebenden: Lebenspartner, die sich
für einen gemeinsamen Haushalt entscheiden, können
Versicherungspolicen zusammenlegen und viel Geld sparen.
Viele Verliebte nehmen den Valentinstag gerne zum Anlass für einen
zusätzlichen kleinen Liebesbeweis. Ein größerer Schritt hingegen -
zum Beispiel eine gemeinsame Wohnung - ist offenbar weniger en vogue:
Mehr als die Hälfte der Befragten einer Studie des Bundesinstituts
für Bevölkerungsforschung gaben an, getrennt zu leben. Dabei kann ein
gemeinsamer Haushalt nicht nur stärker zusammenschweißen, sondern
zudem finanzielle Vorteile mit sich bringen: "Wenn sich Paare dafür
entscheiden, zusammenzuziehen, ist ein gemeinsamer Versicherungscheck
vielleicht nicht sonderlich romantisch, lohnt aber auf alle Fälle",
sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
"Versicherungspolicen können zusammengelegt, Beitragszahlungen
reduziert und das Gesparte in andere Dinge investiert werden." Statt
etwa zwei Single-Versicherungen zu bezahlen, genügt bei einigen
Versicherungen nämlich ein einziger Vertrag. Wichtig dabei: Der
fortgeführte Versicherungsvertrag muss entsprechend erweitert werden.
Versicherungen zusammenlegen
Mit dem Einzug in die gemeinsame Wohnung können bei privaten
Haftpflichtversicherungen alle Bewohner in einer einzigen Police
abgesichert werden. "Das Zusammenlegen der Haftpflichtversicherungen
ist eine clevere Möglichkeit, um Geld zu sparen", so die
Vermögensberater der DVAG. Ein Nachteil entsteht dadurch übrigens
nicht. Denn Paare können ohnehin untereinander keinen Schadensersatz
beanspruchen, sobald sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Empfehlenswert ist, die Versicherungsverträge vor einer Kündigung
mithilfe eines Experten zu prüfen und gemeinsam die beste Lösung zu
finden.
Auch bei der privaten Hausratversicherung genügt bei einem
zusammengelegten Hausstand eine gemeinsame Police. "Bestehen zwei
Versicherungsverträge, können diese ab dem Tag des Einzugs auf einen
einzigen reduziert werden", erklären die Vermögensberater der DVAG
und betonen hierzu: "Wichtig ist, hier noch mal sicherzustellen, dass
keine Unterversicherung besteht." In dem gemeinsam genutzten Vertrag
sollten also nicht nur beide Namen eingetragen sein, sondern
unbedingt auch die Versicherungssumme der Wohnfläche, die dem
Besitzstand entsprechend angepasst werden muss. Die meisten
Hausratversicherungen kalkulieren mit einer Versicherungssumme von
etwa 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Gut zu wissen: Ehe- oder Lebenspartner haben beim Zusammenziehen
ein Sonderkündigungsrecht bei den Altverträgen, das heißt, sie müssen
nicht die üblichen Kündigungsfristen einhalten.
KURZMELDUNG
Valentinstag: Pfiffiger Finanztipp für verliebte Paare
Sich lieben heißt keineswegs, auch zusammen zu leben: Mehr als die
Hälfte der Befragten einer Studie des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung gaben an, getrennte Wohnungen zu haben. Dabei
bringt ein gemeinsamer Haushalt finanzielle Vorteile mit sich. Die
Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt passend zum Tag der Liebenden
den Tipp: Lebenspartner, die sich für einen gemeinsamen Haushalt
entscheiden, können Versicherungspolicen zusammenlegen und auf diese
Weise ihre Beitragszahlungen reduzieren sowie das Gesparte in andere
Dinge investieren. Das betrifft zum Beispiel die Haftpflicht- oder
die Hausratversicherung. Wichtig dabei: Der fortgeführte
Versicherungsvertrag muss entsprechend erweitert werden. Gut zu
wissen, dass diese clevere Sparmöglichkeit nicht nur für Ehepaare
gilt, sondern auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein.
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