PresseKat - Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen: So funktioniert's

Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen: So funktioniert's

ID: 1315798

(ots) - Gerade hat der Bundesfinanzhof (BFH)
eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die Kosten für ein
Arbeitszimmer zu Hause können nur dann abgesetzt werden, wenn der
Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Wir erklären,
wer maximal 1.250 Euro im Jahr für sein häusliches Arbeitszimmer
absetzen kann, welche Berufsgruppen unbegrenzt alle Kosten in ihrer
Steuererklärung angeben dürfen und welche Kosten wie abgesetzt
werden.

1. Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Alle Kosten für das
Arbeitszimmer komplett absetzen

Alle Kosten für das Arbeitszimmer zu Hause voll und ohne
Begrenzung nach oben absetzen, das können Arbeitnehmer, die komplett
von zu Hause aus arbeiten. Im Steuerrecht wird in diesem Fall davon
gesprochen, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der
gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet und nicht an
einem anderen Ort außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird. Zu
den Berufsgruppen, die alle Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer
als Werbungskosten absetzen können, gehören zum Beispiel

- Heimarbeiter (z. B. Arbeitnehmer mit Homeoffice),
Schriftsteller, Steuerberater, Künstler, Journalisten oder
Redakteure

2. Bestimmte Dinge von zu Hause aus erledigen: Maximal 1.250 Euro
im Jahr absetzen

Viele Arbeitnehmer teilen sich mit einem Kollegen oder einer
Kollegin einen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber; oder ihnen steht
für einen ganz bestimmten Bereich ihres Berufs kein Arbeitsplatz beim
Arbeitgeber zur Verfügung.

Erledigt ein Angestellter aus diesen oder ähnlichen Gründen
bestimmte Arbeiten von zu Hause aus, kann er die Kosten für sein
Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro im Jahr ebenfalls
als Werbungskosten absetzen. Im Steuerrecht spricht man in diesem




Fall davon, dass das Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt der
beruflichen Tätigkeit ist, für bestimmte berufliche Tätigkeiten aber
als unverzichtbar gilt.

Typische Berufsgruppen, die maximal 1.250 Euro für ihr häusliches
Arbeitszimmer absetzen können, sind

- Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Dozenten

Wichtig: Der Betrag von 1.250 Euro gilt nicht als Pauschale,
sondern als Höchstbetrag. Nur die tatsächlichen jährlichen
Arbeitszimmerkosten dürfen in der Steuererklärung angegeben werden,
auch wenn sie unter den 1.250 Euro liegen.

3. Privat und beruflich genutztes Arbeitszimmer: Keine Kosten
absetzbar

Mit seinem Urteil (Az.: GrS 1/14), das am 27. Januar 2016
veröffentlicht wurde, hat der BFH Folgendes klargestellt: Das
Finanzamt beteiligt sich nur dann an den Kosten für das häusliche
Arbeitszimmer, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke
genutzt wird.

Das bedeutet, unabhängig von Beruf und Nutzung des Arbeitszimmers:
Kein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein Durchgangszimmer als
Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend machen. Auch eine abgeteilte
Arbeitsecke in einem anderen Zimmer der Wohnung wird das Finanzamt
nicht anerkennen.

Diese Kosten können Arbeitnehmer für ein häusliches Arbeitszimmer
absetzen

Zu den typischen Kosten für ein Arbeitszimmer gehören:

- Miete und Nebenkosten (anteilig)
- Reinigungskosten
- Ausstattung
- Renovierung
- Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers
- Abschreibungen, Betriebskosten und Schuldzinsen (nur für
Eigentümer)
- Hausratversicherung (anteilig)
- Umzugskosten
- Gartenerneuerung

Grundsätzlich gibt es zwei Kostenarten für ein Arbeitszimmer:
Solche, die direkt und in voller Höhe abgesetzt werden können und
solche, die anteilig abgesetzt werden. Zu den direkten Kosten für das
Arbeitszimmer gehören Ausgaben für die Ausstattung, Renovierung oder
die nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers. Diese Rechnungen
können Arbeitnehmer in voller Höhe absetzen. Das bedeutet: Die
Arbeitskosten des Handwerkers oder die Rechnung für den neuen
Bodenbelag werden komplett zu den Werbungskosten gezählt und als
Beleg an die Steuererklärung geheftet.

Andere Kosten für das Arbeitszimmer können nur anteilig abgesetzt
werden. Dazu zählen Ausgaben für die Unterhaltung des Arbeitszimmers
wie Wohnungsmiete, Abschreibungen, Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr
und vieles mehr. Diese und ähnliche Kosten entstehen eigentlich für
die gesamte Wohnung. Da aber das Arbeitszimmer ein Teil der Wohnung
ist, können sie anteilig heruntergerechnet und entsprechend dieses
Anteils abgesetzt werden.

So wird der absetzbare Arbeitszimmeranteil berechnet:

"Fläche des Arbeitszimmers" geteilt durch "Gesamtwohnfläche der
Wohnung (inkl. Arbeitszimmer)" x 100 = Absetzbarer Anteil des
Arbeitszimmers

Beispiel: Die Wohnung eines Arbeitnehmers hat eine Grundfläche von
insgesamt 120 qm inklusive Arbeitszimmer. Das Arbeitszimmer selbst
hat eine Grundfläche von 15 qm. So wird gerechnet:

15 qm : 120 qm x 100 = 12,5

Von allen Miet-, Heiz- und übrigen Kosten, die für die gesamte
Wohnung entstehen, können 12,5 % als Werbungskosten für das
Arbeitszimmer in der Anlage N auf Seite 2 eingetragen werden.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.:06321 4901-0
Fax:06321 4901-49

E-Mail:presse(at)vlh.de
Web:http://www.vlh.de/presse.html


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Der rechtliche Zwang der Neuregulierung von Versicherungsschäden CinemaxX weitet Live-Übertragung von Kanye Wests SEASON 3/WAVES/MADISON SQUARE GARDEN auf 25 Kinos aus / Tickets für die Albumvorstellung am 11.02. - live aus New York - im Vorverkauf erhältlich
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2016 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1315798
Anzahl Zeichen: 6687

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Neustadt a. d. W.



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen: So funktioniert's"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.