(ots) - "Die für Dieselfahrzeuge drohenden Fahrverbote in
diversen Kommunen Deutschlands sollten der Umweltpolitik Anlass sein,
den Markterfolg von Gasfahrzeugen massiv zu unterstützen". Mit diesen
Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen
Verbandes Flüssiggas, die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land
Hessen wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt. Das
Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtete beide Städte, ihre
Luftreinhaltepläne so zu ändern, dass der seit 2010 geltende
Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich
eingehalten wird.
In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur
jährlich etwa 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen
NO2-Belastung zu beklagen. In zahlreichen Städten werden die
gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit Jahren
überschritten.
"Die schnelle Verlängerung des Steuervorteils für Gasantriebe über
2018 hinaus ist angesichts der hohen Schadstoffbelastung in
Deutschland unumgänglich", so Scharr. Autogas verbrenne CO2-reduziert
und besonders schadstoffarm.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemische und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff,
für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie
eingesetzt.
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Deutscher Verband Flüssiggas e. V.