(ots) - "Wir brauchen eine schnelle Regelung zu den
sogenannten Aus- und Einbaukosten. Wir fordern daher, die Reform der
Aus- und Einbaukosten von der des Bauvertragsrechts abzutrennen und
separat zu behandeln. Andernfalls wird die Umsetzung des für die
Praxis bedeutsamen Gesetzesvorhabens zu den Aus- und Einbaukosten
durch die Verknüpfung mit der umstrittenen Reform des
Bauvertragsrechts erheblich verzögert oder droht gar zu scheitern.
Dies ist angesichts der praktischen Bedeutung und der
wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Bauunternehmen
nicht hinnehmbar." Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches
Baugewerbe, Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein,
heute anlässlich der Jahresauftakt-Pressekonferenz der beiden
Bauspitzenverbände in Berlin.
Die Vorschläge zur Reform des Bauvertragsrechts werden von beiden
Verbänden abgelehnt, "denn sie lösen Konflikte aus, gehen zu Lasten
der Bauunternehmen und erschweren das Bauen in Deutschland ganz
erheblich, und das zu einem Zeitpunkt, an dem wir nun wirklich keine
Verunsicherung von Investoren, Planern und Bauleuten brauchen
können", so die Begründung.
Besonders zwei Punkte werden kritisiert:
Der erste Punkt betrifft Regelungen zu Abschlagszahlung und
Sicherheitsleistung: "Bauunternehmer finanzieren bereits heute
erhebliche Summen für Personal, Gerät und Baumaterial vor und tragen
zudem das Risiko des Untergangs oder einer Beschädigung des Bauwerks
bis zur Abnahme. Und nun sollen ausgerechnet die Abschlagszahlungen,
die für die Bauunternehmen und deren Liquidität existentiell wichtig
sind, unter erschwerten Bedingungen und gegebenenfalls erst nach
langwierigen Beweis- und Gerichtsverfahren geleistet werden",
kritisierten die Präsidenten. Außerdem soll der Unternehmer künftig
nur noch für 20% seines Vergütungsanspruchs Sicherheit verlangen
dürfen.
Der zweite Punkt betrifft "Anordnungsrechte" des Bauherrn, die das
Gesetz bislang nicht kennt. "Hier soll der Bauherr nach
Vertragsschluss einseitig die vereinbarte Bauleistung und auch
Bauzeit einseitig ändern dürfen. Ein solches Prinzip von "Befehl und
Gehorsam" stellt einen massiven Eingriff in die Privatautonomie sowie
die Dispositionsfreiheit des Unternehmers dar. Zudem werden der
Bauablauf, die Logistik und Planung der Baustelle erheblich
erschwert. Zudem fehlt eine klare Regelung zur Preisanpassung sowie
zur Streitbeilegung, damit der Unternehmer seine Ansprüche auch
zeitnah durchsetzen kann", so Bauer und Loewenstein.
"Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir gemeinsam
mit anderen Verbänden ein ablehnendes Votum zum Bericht der
Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im Justizministerium abgegeben. Dass
nun diese Vorschläge wieder 1:1 auf dem Tisch liegen, lehnen wir mit
aller Vehemenz ab und fordern: Zurück auf null", so die beiden
Präsidenten abschließend.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann(at)bauindustrie.de