(ots) - Irgendwann kommt er dann doch, der Winter mit Eis
und Schnee. Verwandelt sich das unberührte Weiß in rutschigen Matsch
oder überfrierendes Eis, steigt die Unfallgefahr auf Gehwegen und
Straßen rapide an. Was tun, um auch bei Glätte sicher zur Arbeit und
wieder nach Hause zu kommen? Die gesetzliche Unfallversicherung gibt
Tipps.
"Unseren Autos gönnen wir Winterreifen, das gleiche Prinzip hilft
uns auch als Fußgängern", sagt Dr. Detlef Mewes vom Institut für
Arbeitsschutz der DGUV (IFA). "Winterschuhe sollten ein gutes Profil
haben, eine rutschfeste Sohle und keine Absätze. Aber ein guter Schuh
ersetzt nicht die notwendige Umsicht. Bei Glätte und Dunkelheit
sollte man sich Zeit lassen. Machen Sie kleine Schritte, treten Sie
vollflächig mit dem ganzen Fuß auf, suchen Sie Halt an Geländern und
Wänden."
Manche Fußgänger schwören auf Spikes oder Überzieher aus
Mikrofaser. Die sind aber nicht für alle Untergründe geeignet. Mewes:
"Spikes bieten guten Halt auf dickem Eis oder Schnee, aber auf
geräumten Flächen oder in Fluren wird es umso rutschiger. Da sollte
man sie unbedingt ausziehen." Zu diesem Ergebnis kommt auch ein
IFA-Test von Sicherheitsschuhen, die im Winter insbesondere von
Zeitungsausträgern, Postboten und Kurierdiensten genutzt werden. (s.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/aifa0354.pdf)
Eine weitere Gefahrenquelle im Winter ist die schlechte Sicht
durch Schneefall, Nebel oder Dunkelheit. Fußgänger sollten deshalb
darauf achten, helle Kleidung zu tragen oder - noch besser -
Reflektoren an der Kleidung anbringen. Mewes: "Als Fußgänger sollte
man die Gehwege nicht verlassen und Straßen nur an Ampelanlagen
überqueren. Behalten Sie den herannahenden Verkehr im Auge, denn
Fahrzeuge haben auf rutschigen Straßen einen längeren Bremsweg."
Mit dem Rad unterwegs
Wer auch im Winter nicht auf das Rad verzichten möchte, der sollte
folgende Tipps beherzigen:
- mehr Abstand halten und vorausschauend fahren,
- vorsichtig bremsen,
- in Kurven besser nicht treten oder bremsen,
- den Sattel am besten etwas niedriger stellen, um mit den Beinen im
Notfall besser stabilisieren zu können.
Und wenn trotz aller Vorsicht ein Unfall passiert auf dem Weg zur
Arbeit oder auf einem Dienstweg?
Detlef Mewes: "Wer gestürzt ist, sollte sich bei einem
Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin vorstellen und den
Arbeitgeber informieren. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt
die Kosten für die Heilbehandlung und eine mögliche Reha."
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Stefan Boltz
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