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Weihnachtszeit - Unfallzeit? / Weihnachtsbeleuchtung sorgt nicht nur für gute Stimmung, sondern auch für Unfälle / Die DVAG erklärt, welche Versicherungen wichtig sind und gibt Tipps für Deko-Liebhaber

ID: 1300556

(ots) -
Elektrische Lämpchen ersetzen immer mehr die traditionellen
Wachskerzen zur Weihnachtszeit. Doch auch diese vermeintlich sichere
Variante schließt eine Brandgefahr leider nicht komplett aus -
insbesondere bei Billigware aus Fernost. Das zeigen die alljährlichen
Testberichte des TÜV Rheinlands: Im aktuellen Vergleichstest erwiesen
sich 38 der 52 getesteten Lichterketten als mangelhaft: schlechte
Verarbeitung, locker befestigte Stromkabel, Stromschlag- und
Verbrennungsgefahr. Hinzu kommen die häuslichen Weihnachtsunfälle,
gerade wenn in letzter Minute noch hektisch dekoriert wird. Für den
Fall der Fälle erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung
(DVAG) die wichtigsten Versicherungsregeln:

Hausratversicherung für Schäden an eigenen Sachwerten

Kommt es zu einem Brand in der Wohnung oder im Haus, schützt eine
Hausratversicherung vor den Folgekosten. Sie ersetzt den Wert von
Einrichtungsgegenständen, Computern oder Schmuck. Allerdings nur,
wenn der Schaden nicht durch sogenannte "grobe Fahrlässigkeit"
entstanden ist - das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Gastgeber
seine Steckdosen mit zu viel Lichterschmuck überlastet und ein
Kurzschluss die Geräte in Brand setzt. Immerhin decken einige
Versicherungsgesellschaften sogar diese "Grobe Fahrlässigkeit" ab.
Übrigens: Die Hausratversicherung kann nicht nur vor den Folgekosten
eines Wohnungsbrandes, sondern auch bei Wasserschäden, Einbruch,
Vandalismus und Sturmschäden schützen.

Private Unfallversicherung übernimmt die Folgekosten bei
Missgeschicken

Passiert ein Unfall in der Freizeit, ist dies nicht Sache der
gesetzlichen Unfallversicherung. Stürzt also jemand beim Anbringen
der Lichterkette von der Leiter, schützt nur eine private
Unfallversicherung vor den zum Teil immens hohen Kosten. "Die private




Unfallversicherung zahlt zum Beispiel Tage- oder Krankenhaustagegeld,
um Gehaltseinbußen auszugleichen. Denn nach einem Unfall zahlt der
Arbeitgeber in der Regel maximal sechs Wochen das Gehalt weiter aus.
Danach springt zwar die gesetzliche Krankenkasse ein, sie bezahlt
jedoch bei Weitem nicht das volle Gehalt", geben die Vermögensberater
der DVAG zu bedenken.

Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum

Wird ein Brand durch einen Gast ausgelöst, kommt dessen
Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Wichtig: Das gilt nur
für Gäste, die nicht zur sogenannten "häuslichen Gemeinschaft"
gehören - das heißt, sie wohnen mit dem Gastgeber nicht unter einem
Dach. Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht für
Schäden, die sie verursachen. Eltern sind wiederum nur für ihre
Kinder verantwortlich, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.

Tipps für einen sicheren Umgang mit Lichterketten:

1. Auf Qualität achten: Hilfreich ist das GS-Zeichen, das für
"Geprüfte Sicherheit" steht.

2. Prüfen, ob die Lichterketten für den Gebrauch innerhalb oder
außerhalb von Gebäuden gedacht sind. Die Piktogramme geben hierüber
Auskunft: Das Quadrat mit einem Tropfen heißt zum Beispiel, dass die
Lichterkette gegen Regenwasser geschützt ist und daher draußen
verwendet werden darf.

3. Lichterketten mit Transformatoren bevorzugen: Sie mindern die
Gefahr eines Stromschlags.

4. Nicht zu viele elektrische Installationen an einer Steckdose
anschließen.

5. Sicherheitsabstand zu leicht entflammbaren Gegenständen wie
Strohsternen, Gardinen oder trockenen Tannenzweigen einhalten.



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Datum: 16.12.2015 - 10:28 Uhr
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