(ots) -
Wer nach dem Jahreswechsel baut, muss sein neues Haus wärmer
"anziehen". Ab 1. Januar 2016 gelten in Deutschland neue
Mindestanforderungen für die Dämmung und den Energieverbrauch bei
Neubauten. Das regelt eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung
(EnEV). Für Neubauten steigen die Energiestandards künftig um 25
Prozent, die Dämmung soll um 20 Prozent verbessert werden. Die LBS
rät künftigen Bauherren, die neuen Anforderungen bei der Planung zu
berücksichtigen, da sie sich auch auf die Förderprogramme und damit
auf die Finanzierung auswirken.
Wer sein Haus nicht ausreichend dämmt, belastet nicht nur seine
eigene Geldbörse, sondern vor allem auch die Umwelt. Um die
selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung in
der EnEV Energiestandards festgelegt. Diese Anforderungen an
Wärmedämmung und Anlagentechnik sind für alle beheizten oder
klimatisierten Gebäude verbindlich.
Mit dem Jahreswechsel gelten für Neubauten verschärfte
Bedingungen. Ein Haus muss dann 25 Prozent weniger Primärenergie pro
Jahr verbrauchen als ein Haus, das nach der Verordnung von 2015
gebaut worden ist. Der Primärenergiebedarf bezieht sich dabei auf
Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung.
Zudem steigen die Anforderungen an die Dämmung. Der Wärmeverlust
eines Gebäudes an die Umgebung soll über eine dickere Dämmung noch
einmal um 20 Prozent gesenkt werden. Die neue EnEV gilt für alle
Neubauten, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar
2016 eingereicht wird. Falls keine Baugenehmigung oder -anzeige
erforderlich ist, ist der Baubeginn ab dem 1. Januar 2016 maßgeblich.
Durch die EnEV werden Bauherren bereits seit 2009 dazu
verpflichtet, erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei sollten sie sich
aber nicht mit den Mindeststandards begnügen. Laut LBS droht sonst
die Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach der
Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Wer jetzt schon nach
zukünftigen Effizienzstandards baut, ist auf der sicheren Seite.
Außerdem sollten Bauherren den Zeitpunkt ihrer Antragstellung bzw.
Bauanzeige genau im Blick haben, da sich die neue EnEV auch auf
staatliche Förderprogramme auswirkt. So gilt zum Beispiel für
KfW-Programme: Je geringer der Energieverbrauch des Neubaus, desto
höher fällt die Förderung durch die KfW aus - sowohl in Form eines
Tilgungszuschusses, als auch durch einen besonders niedrigen Zins.
Da künftig höhere Standards gelten, ändert die KfW ihr
Förderangebot: Voraussichtlich schon ab April 2006 wird die Förderung
für den Standard Effizienzhaus 70 eingestellt.
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