(ots) - Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft: In
der Vorweihnachtszeit verschicken viele deutsche Unternehmen
Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner. Darüber, welchen Wert solche
Geschenke haben dürfen, herrscht allerdings große Unsicherheit, wie
eine aktuelle Studie zeigt. Recommind, ein führender Anbieter von
E-Discovery-Lösungen und Analyse-Technologien, befragte 1.000
deutsche Arbeitnehmer zum Thema Geschenke am Arbeitsplatz.
21 Prozent der Befragten geben an, sich beim Geben und Annehmen
von Geschenken an eine Obergrenze von 35 Euro zu halten. Dies
entspricht dem Betrag, der als Geschäftsausgabe steuerlich geltend
gemacht werden kann. Für Geschenke, die über diesem Wert liegen,
müssen Unternehmen Lohnsteuer abführen - auch wenn die Präsente für
Geschäftspartner und Kunden vorgesehen sind. Nur zehn Prozent der
Arbeitnehmer orientieren sich nach eigenen Aussagen an festen
Obergrenzen, setzen diese aber höher an. Jeder Dritte achtet beim
Schenken und beschenkt werden nicht auf Euro und Cent: 13 Prozent
drücken mit dem Wert des Präsentes ihre Wertschätzung für den
Empfänger aus, 19 Prozent sind sogar der Meinung, dass gegenseitige
Geschenke unter Geschäftspartnern grundsätzlich in Ordnung seien.
Weitere neun Prozent verlassen sich beim Annehmen von Präsenten
darauf, dass der Schenkende sich Gedanken über mögliche
Wertobergrenzen gemacht hat.
Regeln schaffen Klarheit und Verantwortung
Auf Nummer sicher gehen 27 Prozent der deutschen Arbeitnehmer: Sie
befragen stets ihre Vorgesetzten, bevor sie Geschenke machen oder
annehmen. "Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Geschenke am
Arbeitsplatz ein unterschätztes Thema sind. Unternehmen versäumen es
häufig, klare Regeln zu formulieren, oder vermitteln diese nicht
richtig. Damit wälzen sie die Verantwortung auf ihre Mitarbeiter ab",
sagt Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH. "Das birgt
Gefahren für die Compliance, die das ganze Unternehmen betreffen.
Wenn das Verhalten einzelner Mitarbeiter den Eindruck erweckt, etwas
ginge nicht mit rechten Dingen zu, kann das den Ruf des Unternehmens
nachhaltig beschädigen. Damit gut gemeinte Weihnachtsgeschenke keine
Bauchschmerzen bereiten, helfen Schulungen für Mitarbeiter."
Andere Länder, andere Sitten - auch bei Geschenken
Wer Geschäfte mit ausländischen Partnern macht, ist häufig mit
kulturellen und rechtlichen Unterschieden konfrontiert. Diese
Unterschiede finden allerdings nicht immer Eingang in die Art und
Weise, wie Geschenke gemacht werden: 43 Prozent der Befragten, die
Geschäftsbeziehungen ins Ausland pflegen*, behandeln ausländische
Geschäftspartner beim Geben und Nehmen von Präsenten genau so wie
deutsche Partner. Elf Prozent sind auf internationalem Parkett
besonders großzügig und bedenken gerade ausländische Partner
gelegentlich mit besonderen Aufmerksamkeiten.
Zwar weiß mehr als jeder Dritte, dass im Ausland andere Regeln zu
beachten sind. Wie diese aussehen, ist aber oft nicht klar: 17
Prozent der Befragten geben an, bei Geschenken an Geschäftspartner im
Ausland besonders vorsichtig zu sein, da sie angesichts
unterschiedlicher Gebräuche und Regelungen nichts falsch machen
wollen. Nur 19 Prozent sagen, dass ihr Arbeitgeber je nach Land
unterschiedliche Geschenke-Regelungen hat. "Unternehmen wie auch
Arbeitnehmer erkennen zwar, dass die Einhaltung von Regeln und
Gesetzen nicht an der Landesgrenze aufhört. Häufig fehlt ihnen aber
das Wissen, was in verschiedenen Ländern erlaubt ist und was nicht",
fügt Hartwig Laute hinzu. "Zahlreiche Skandale der letzten Jahre
haben gezeigt, dass Fehlverhalten im Ausland, auch unabsichtliches,
schwerwiegende Folgen haben kann. Um sich gegen solche Gefahren
abzusichern, sollten Unternehmen ihr Compliance Management
international ausrichten und Mitarbeiter für Stolperfallen
sensibilisieren."
*) 45 Prozent der Befragten geben an, Geschäftsbeziehungen mit
ausländischen Partnern zu unterhalten. Antworten beziehen sich auf
diese Gruppe.
Über Recommind
Recommind ist einer der weltweit führenden Anbieter von
E-Discovery-Lösungen und Analyse-Technologien. Neben Behörden und
Großkanzleien setzen vor allem im deutschsprachigen Raum auch Medien-
und Pharmaunternehmen, Automobilkonzerne und -zulieferer,
Versicherungsgesellschaften und Forschungsinstitute Produkte von
Recommind ein. Recomminds Lösung für E-Discovery-Prozesse werden
insbesondere in kartellrechtlichen Untersuchungen, Compliance-Checks,
sowie internen Audits, Revisionen und Analysen eingesetzt.
Seit der Gründung im Jahr 2000 findet die gesamte Kernentwicklung
und Programmierung in der weltweit größten Niederlassung von
Recommind in Rheinbach bei Bonn statt. Weitere Standorte sind London,
New York, San Francisco, Boston und Sydney.
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Pressekontakt:
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Oseon
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