PresseKat - Vorerkrankungen: Das Ausschlusskriterium in der PKV

Vorerkrankungen: Das Ausschlusskriterium in der PKV

ID: 1296448

Vorerkrankungen sind in der privaten Krankenversicherung häufig ein Grund für eine Antragsablehnung oder mindestens für einen Risikozuschlag. Zwar wehren sich die PKV-Versicherer immer wieder gegen das Vorurteil, nur junge und gesunde Versicherte unter Vertrag nehmen zu wollen.

(firmenpresse) - Vorerkrankungen sind in der privaten Krankenversicherung häufig ein Grund für eine Antragsablehnung oder mindestens für einen Risikozuschlag. Zwar wehren sich die PKV-Versicherer immer wieder gegen das Vorurteil, nur junge und gesunde Versicherte unter Vertrag nehmen zu wollen. Doch ganz von der Hand zu weisen ist dieses Vorurteil nicht, denn wer einmal versucht hat, mit Vorerkrankungen einen PKV-Antrag abzuschließen, hat von Risikozuschlägen bis zu Antragsablehnungen sicher schon alles erlebt. Doch warum ist das eigentlich so? Die Antwort darauf ist einfach: Die Versicherer wollen ihr Risiko minimieren, teure Krankheitskosten übernehmen zu müssen.

Alexander Vorgerd - Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt dazu folgendes: „Bei Antragsstellung für eine private Krankenversicherung fragt der Versicherer immer nach dem Gesundheitszustand. In der Regel verlangt der Versicherer ein Befundbericht vom Hausarzt bzw. sogar eine Untersuchung vom Hausarzt, um den Gesundheitszustand besser einschätzen zu können. Anhand der Antragsdaten und des Befundberichts des Arztes schätzt der Versicherer das Risiko ein. Je nachdem, welche Krankheiten oder chronische Leiden der Antragssteller hat, kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen oder sogar den Antrag ablehnen. Sollte der Antragssteller Krankheiten haben, dann empfehle ich eine Voranfrage bei der Gesellschaft zu stellen. Damit bei Antragsstellung keine bösen Überraschungen warten. Auch hier lohnt sich der Vergleich (private-krankenversicherungen-testsieger.de/vergleich/), denn jede Gesellschaft hat unterschiedliche Annahmekriterien.“

Vorerkrankungen erhöhen das Risiko des Versicherers
Bevor ein Versicherer einen neuen Kunden unter Vertrag nimmt, prüft er sein Risiko, dass der Versicherungsfall eintreten könnte. In der privaten Krankenversicherung heißt das konkret, dass der Versicherte Gesundheitsfragen beantworten muss. Der Versicherte prüft und bewertet daran, wie hoch sin Risiko ist, dass der Antragsteller hohe Krankheits- und Behandlungskosten verursacht. Diese müsste der Versicherer dann bezahlen. Wenn der Versicherte Vorerkrankungen angibt, muss er fast immer mit Konsequenzen rechnen. Diese sind entweder ein Risikozuschlag oder sogar eine Ablehnung des Versicherungsantrags.





Ein Risikozuschlag erhöht die Prämie
Ein Zuschlag auf die Versicherungsprämie wird verlangt, wenn der Versicherer den Kunden zwar gerne unter Vertrag nehmen will, wenn er aber gleichzeitig doch die Befürchtung hat, dass die Krankheits- und Behandlungskosten zu hoch werden könnten. Mit einem Risikozuschlag will er den Versicherten dann an den voraussichtlich hohen Kosten beteiligen. Wissen muss man, dass der Zuschlag durchaus bis zu 100 Prozent auf die Versicherungsprämie ausmachen kann. Somit kann ein Risikozuschlag problemlos zu einer Verteuerung der Kosten um 100 Prozent führen. Noch schlimmer ist allerdings eine Antragsablehnung.

Manchmal drohen sogar Antragsablehnungen
Wenn das Risiko für den Versicherer als zu hoch erscheint, den neuen Kunden unter Vertrag zu nehmen, wird er den Versicherungsantrag ganz ablehnen. Der Versicherte ist in diesem Fall ohne Schutz. Besonders schlimm ist eine Ablehnung, weil die Daten über den Versicherten unter Umständen durch den Versicherer gespeichert und anderen Gesellschaften zugänglich gemacht werden. Wenn ein Antrag einmal abgelehnt wurde, besteht also die Gefahr weiterer Ablehnungen. Der Versicherte hat dann im Grunde keine Chance mehr, überhaupt einen privaten Versicherungsvertrag abzuschließen. Doch wie können sich Versicherte vor solchen Problemen schützen?

So hilft ein Versicherungsexperte
Letztlich bleibt dem Versicherten in dieser Situation nur übrig, einen erfahrenen Versicherungsmakler zu beauftragen. Er kann schon im Vorfeld vor der Antragsabgabe beim Versicherer mit diesem klären, ob ein Risikozuschlag verlangt wird oder ob sogar eine Ablehnung droht. Dies geschieht anonymisiert, so dass der Kunde geschützt bleibt. Er riskiert also nicht, dass seine Daten anderen Gesellschaften bekanntgegeben werden. Gerade für Versicherte mit einem schwierigen gesundheitlichen Umfeld ist es also empfehlenswert, nur bei ein oder zwei Gesellschaften um ein Angebot zu bitten und schon im Vorfeld alle wichtigen Fragen zur Annahme zu klären. Dann sind die Chancen größer, dass der Antrag akzeptiert wird und dass auch der Risikozuschlag bezahlbar bleibt. Anhand des Zuschlags können die einzelnen Angebote dann gut verglichen werden, damit der Versicherte trotz seiner Vorerkrankungen doch noch einen bezahlbaren Versicherungsschutz findet.


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Bereitgestellt von Benutzer: Ricarda
Datum: 07.12.2015 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1296448
Anzahl Zeichen: 5309

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniel Setzke
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 92277527

Kategorie:

Versicherungen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.12.2015

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