PresseKat - Wenn die Sonne stört / Nachbarn fühlten sich von einer Photovoltaikanlage geblendet (FOTO)

Wenn die Sonne stört / Nachbarn fühlten sich von einer Photovoltaikanlage geblendet (FOTO)

ID: 1293171

(ots) -
Photovoltaikanlagen liegen seit vielen Jahren bei Hausbesitzern im
Trend. Allerdings schaffen sie manchmal auch unerwartete Probleme -
dann nämlich, wenn die Solarmodule bei Sonnenschein eine Blendkraft
entwickeln. Kommt es dazu, dann haben Nachbarn die Möglichkeit,
dagegen zu klagen und auf Nachbesserung zu drängen. Es handelt sich
bei dieser Blendung keinesfalls nur um Natureinwirkungen, wie das bei
"normalen" Sonnenstrahlen der Fall wäre. Gerichte prüfen allerdings
hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
immer den Einzelfall.

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 184/11)

Der Fall: Eine Solaranlage übte eine unerwünschte Blendwirkung in
Richtung des Nachbargrundstücks aus. Besonders im Frühjahr war das
so. Von Mai bis Juli kam es etwa zwei Stunden täglich zu intensiven
Spiegelungen. Rechnete man Schattentage ab, dann blieben immer noch
jährlich 26 Stunden Störung übrig. Das betrachtete die Nachbarin als
deutlich zu viel und zog vor Gericht. Der Eigentümer der Anlage hielt
- wenig überraschend - die Blendwirkung für zumutbar.

Das Urteil: Ein Karlsruher Zivilsenat forderte den Betreiber der
Photovoltaikanlage auf, für Abhilfe zu sorgen. Er sei schließlich für
die Störung verantwortlich. Deswegen zähle auch das Argument nicht,
die Nachbarin hätte sich durch Jalousien und Markisen schützen
können. In ähnlicher Fallkonstellation hatte das Oberlandesgericht
Stuttgart (Aktenzeichen 3 U 46/13) die Sache etwas anders gesehen.
Hier lag allerdings lediglich eine maximal einstündige Störung pro
Tag vor, und das nur sechs Wochen lang. Deswegen sei sie als
geringfügig einzuordnen. Außerdem koste eine Abhilfe (durch den
Einbau von Anti-Reflektions-Modulen) die unverhältnismäßig hohe Summe
von rund 16.000 Euro.





Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de


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Datum: 30.11.2015 - 08:30 Uhr
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