(ots) - Zum 1. Januar 2016 treten im Rahmen
der EU-Ökodesign-Richtlinie erstmals Mindestanforderungen an die
Energieeffizienz von Lüftungsgeräten für Nichtwohngebäude in Kraft.
Diese Anforderungen an die so genannten zentralen Raumlufttechnischen
(RLT-) Geräte können von der deutschen Klima- und Lüftungsindustrie
problemlos erfüllt werden. Sie werden jedoch dazu führen, dass
Lüftungsanlagen in Einkaufszentren, Hotels, Bürokomplexen oder
Flughäfen zukünftig größer ausgeführt werden müssen. Planer und
Architekten müssen diesen erhöhten Platzbedarf frühzeitig einplanen.
Darauf weist der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hin.
Die EU-Ökodesign-Durchführungsverordnung 2014/1253/EU greift
unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Erfüllen RLT-Zentralgeräte die
entsprechenden Mindestanforderungen nicht, dürfen sie ab dem 1.
Januar 2016 im Europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr
gebracht werden. Alle zentralen RLT-Geräte müssen bei der
Ventilator-Stromaufnahme zukünftig Grenzwerte einhalten. Für so
genannte bidirektionale Geräte, die in zwei getrennten Luftströmen
verbrauchte Luft abführen und durch frische Luft ersetzen, wird zudem
eine effiziente Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von
mindestens 67 Prozent vorgeschrieben - unabhängig von den
klimatischen Bedingungen. Die technische Umsetzung wird dazu führen,
dass die Geräte bei gleicher Luftleistung um bis zu 30 Prozent größer
ausgeführt werden müssen. Dadurch steigende Anschaffungskosten werden
sich im Regelfall durch sinkende Energiekosten schnell amortisieren.
"Die deutsche Klima- und Lüftungsindustrie ist im Hinblick auf die
Energieeffizienz ihrer Produkte weltweit führend und kann die neuen
EU-Anforderungen auf Anhieb problemlos erfüllen", ordnet
FGK-Geschäftsführer Günther Mertz die neuen Regelungen ein. "In
Deutschland sind die entsprechenden Lösungen in den meisten Fällen
praktikabel und wirtschaftlich. Europaweit ist das nicht immer der
Fall: So mag sich eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung in Lappland
rentieren, auf Sizilien eher weniger". Aus Sicht des Planers ergänzt
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger, Vorstandsvorsitzender des FGK
und Inhaber eines Ingenieurbüros: "In vielen, zunehmend luftdichten
Nichtwohngebäuden wird aus architektonischen Gründen bereits heute
nicht genügend Platz für die Klima- und Lüftungstechnik eingeplant.
Eine ausreichende, hygienische Frischluftversorgung ist dort nicht
gewährleistet. Dieses Problem könnte sich mit den neuen
EU-Ökodesign-Anforderungen im kommenden Jahr verschärfen."
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