(ots) - "Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr
Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und
kostengerechter verwirklichen zu können. Die Möglichkeit, ein
Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu
enden, muss verbessert werden". Diese Auffassung vertrat heute der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA
Michael Knipper anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des
Deutschen Bundestages. Bislang regele § 97 Abs. 4 GWB den
Begründungszwang für eine Gesamtvergabe zu streng. So würden
öffentliche Auftraggeber die Vorteile einer zusammengefassten Vergabe
zu wenig nutzen: mehr als 75 % der Gesamtleistung im Öffentlichen Bau
würden nach einer ifo-Umfrage in Fach- und Teillosen erbracht.
Knipper appellierte daher an die Bundestagsabgeordneten, die
deutschen Regeln zu überprüfen und praxisnah weiterzuentwickeln,
zumal das europäische Recht praktikable Möglichkeiten biete. Dies sei
gerade mit Blick auf den enormen Bedarf an Wohnraum relevant, wie
auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bestätigten würden.
Mit ihrem Vorschlag wolle die Bauindustrie keinesfalls die Fach-
und Teillosvergabe in Frage stellen, stellt Knipper klar. Es komme
lediglich darauf an, dass öffentliche Auftraggeber künftig freier
entscheiden dürfen, welche Beschaffungsvariante sie mit Blick auf die
eigenen Kapazitäten, die Größe und die Komplexität des Projekts
auswählen wollen. Knipper verwies in diesem Zusammenhang auf ein
Gutachten der Universität Kassel, in dem Entscheidungskriterien für
die Wahl der richtigen Beschaffungsvariante aus
baubetriebswirtschaftlicher Sicht dargestellt werden.
Das Argument der Kritiker, eine Gesamtvergabe spiele lediglich den
wenigen Großunternehmen in die Hände, lässt Knipper nicht gelten:
Gemäß der ifo-Umfrage sei jedes zweite Unternehmen im deutschen
Bauhauptgewerbe als Generalunternehmer tätig. Zwar sei die
Gesamtvergabe sicherlich kein Geschäftsmodell für Klein- und
Kleinstunternehmen; der Baumittelstand sei jedoch allemal
leistungsfähig genug, um GU-Aufgaben zu schultern.
Die ifo-Umfrage zeige zudem, dass die Gesamtvergabe in der
privaten Wirtschaft wesentlich intensiver genutzt werde. Knapp 52 %
der Gesamtleistung im Bauhauptgewerbe würden im Privatsektor auf der
Basis von Gesamtvergaben abgewickelt. Diese Neigung zur
zusammengefassten Vergabe habe sich in den vergangenen Jahren sogar
noch verstärkt: 29 % der befragten Unternehmen hätten dies bestätigt,
nur 6 % sähen einen entgegengesetzten Trend.
Die empirischen Ergebnisse stützen sich auf eine Sonderbefragung,
die das ifo-Institut im Rahmen des ifo-Konjunkturtests im Juni 2015
durchgeführt hat. Das Gutachten zur "Losweisen Vergabe und
zusammengefassten Vergabe als Entscheidungsproblem des Bauherrn aus
baubetriebswirtschaftlicher Sicht" kann unter www.bauindustrie.de
heruntergeladen werden.
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
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