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Noch bis 30. November: Tarife vergleichen und sparen / ADAC-Tipps für den reibungslosen Wechsel der Autoversicherung

ID: 1285709

(ots) - Jede Menge neue Tarife und Rabatte - der
Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherungsbranche nimmt in diesem Jahr
wieder zu. Für Millionen Autofahrer die Chance, bei einem Wechsel
ihrer Autoversicherung Geld zu sparen - und gleichzeitig mehr
Leistung zu bekommen. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Vertrag zu
kündigen oder schon einen neuen Anbieter gefunden hat, sollte ein
paar Dinge beachten. Der ADAC gibt Tipps für einen reibungslosen
Wechsel:

- Kündigungsfrist: Der Wechsel der Police ist in der Regel zum Ende
des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss
die Kündigung spätestens bis 30. November 2015 bei der Versicherung
eingehen.
- Außerordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung: Wer den 30.
November 2015 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch machen - aber nur, wenn sich die
Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache
ist. In so einem Fall hat der Versicherte einen zusätzlichen
Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen.
- Das Kündigungsschreiben sollte zum Nachweis des fristgemäßen
Zugangs rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt
werden.
- Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der
Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist
abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es
diesen Rabatt nicht.
- Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko
unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine
Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede
zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere
Selbstbeteiligung nicht lohnt.
- Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den




neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
- Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder
halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Manche Versicherungen gewähren
bei Abbuchung weitere Nachlässe.
- Keine voreiligen Kündigungen: Den alten Vertrag erst dann kündigen,
wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko
dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten
Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den
Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert.
- Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und den
Versicherungsumfang genau vergleichen, denn billig(er) ist nicht
immer gut.

Hinweis: Der ADAC bietet über die ADAC Autoversicherung AG eine
eigene Kfz-Versicherung an. Die genannten Empfehlungen stehen in
keiner Verbindung zu diesem Angebot.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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Pressekontakt:
Jochen Oesterle
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation (EKO)
ADAC e.V. Zentrale, Hansastraße 19, 80686 München
Tel.: +49 89 76 76 34 74;
mailto: Jochen.Oesterle(at)adac.de
www.adac.de


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Datum: 06.11.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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