PresseKat - Continentale: Einzigartiges Serviceversprechen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge (FOTO

Continentale: Einzigartiges Serviceversprechen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge (FOTO)

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(ots) -
Die Continentale Lebensversicherung setzt beim premiumService in
der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge mit einem einzigartigen
Serviceversprechen im Leistungsfall und einem nochmals vereinfachten
Antragsprozess neue Maßstäbe. Eine Besonderheit im Markt: Nutzt der
Kunde den Medical Home Service (MHS), kann er auf das Ausfüllen der
Gesundheitsfragen im Antrag verzichten. Vermittlern garantiert die
Continentale in diesem Fall eine Haftungsfreistellung in Bezug auf
die vom MHS gestellten Gesundheitsfragen.

Persönliche, unbürokratische und schnelle Hilfe im BU- oder
EU-Leistungsfall

Das Serviceversprechen hält die Continentale für jeden ihrer BU-
oder EU-Kunden schriftlich mit einem Zertifikat fest. Darin sagt sie
zu, im Leistungsfall einzigartige Servicegrundsätze einzuhalten: Nach
der Meldung der BU oder EU nimmt ein Experte des Versicherers
innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit dem Kunden auf. Die Continentale
bündelt notwendige Nachfragen und bearbeitet alle eingehenden
Unterlagen innerhalb von vier Wochen. In diesem Zeitraum hat der
Kunde immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Sollte die
Continentale wider Erwarten diese Servicegrundsätze nicht einhalten
können, erhält der Kunde 50 Euro.

"Was macht einen optimalen Versicherungsschutz aus? Er muss
hochwertig und zuverlässig sein. Zuverlässigkeit beginnt bereits bei
Antragstellung und wird vor allem dann spürbar, wenn es ganz
besonders darauf ankommt: im Leistungsfall. Wer berufs- oder
erwerbsunfähig wird, befindet sich ohnehin in einer äußerst
schwierigen Situation. Wir wollen die Betroffenen nicht alleine
lassen. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, persönlich,
unbürokratisch und schnell zu helfen", so Dr. Dr. Michael Fauser,
Leben-Vorstand im Continentale Versicherungsverbund.




Mehr Sicherheit bei den Gesundheitsfragen

Auch die Antragstellung ist einfach, bequem und sicher: Mit dem
neuen Prozess ist im Leistungsfall die Frage, ob der
Versicherungsnehmer möglicherweise die vorvertragliche Anzeigepflicht
verletzt hat, kein Thema mehr. Ist bei einem hohen
Versicherungsschutz eine medizinische Untersuchung notwendig oder
möchte der Kunde einfach auf Nummer sicher gehen, kann er mit dem MHS
kostenlos seinen Gesundheitszustand komfortabel zuhause oder am
Arbeitsplatz zu einem gewünschten Termin erfassen lassen. Ein
weiterer Vorteil: Der Kunde kann in diesem Fall darauf verzichten,
die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten. Das ist jetzt bereits
bei versicherten BU-/EU-Renten von mehr als 1.500 Euro monatlich
möglich.

Vermittler wird von der Haftung freigestellt

Für den Vermittler ist der neue Ausfüllverzicht ebenfalls ein
Gewinn. Denn er muss sich nicht mehr um die Gesundheitsfragen im
Antrag kümmern. Das Beste: Er wird in Bezug auf die vom MHS
gestellten Gesundheitsfragen von der Haftung freigestellt. Dies
garantiert die Continentale schriftlich in einer
Haftungsfreistellungserklärung. Das bedeutet für den Vertriebspartner
mehr Beratungssicherheit und eine deutliche Zeitersparnis. Das
Ergebnis der Risikoprüfung und die Versicherungspolice liegen
schneller vor, was wiederum die Kundenzufriedenheit erhöht.

Weitere Pluspunkte des premiumService: Der MHS hilft nicht nur bei
der Antragstellung, sondern kommt auf Wunsch auch im Leistungsfall
kostenlos zum Kunden nach Hause und unterstützt ihn dabei, die
Unterlagen auszufüllen. Dieser Service ist für ihn kostenlos. Neben
dem Support vor Ort bietet die Continentale auch einen Tele-Support
an. Hierbei geht ein persönlicher Ansprechpartner telefonisch mit dem
Kunden den Leistungsantrag durch.

Weitere Informationen finden interessierte Vermittler unter
www.contactm.de/premiumservice

Ãœber den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.



Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse(at)continentale.de


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Datum: 29.10.2015 - 11:10 Uhr
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