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Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden.
Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden.
Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die
Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt
Bürgersteige in rutschige Flächen. Da ist ein Unfall schnell
passiert.
Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in
welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Fußwege
kümmern müssen. Wer sich dieser Pflicht dauerhaft entzieht, begeht
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden
kann. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die
Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche
Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche
Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil
vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verursacher für den
Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer
werden: Im geschilderten Fall stehen dem Geschädigten neben den
Behandlungskosten noch Schmerzensgeld - und falls er arbeitet - auch
eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zu. Bleiben nach einem
Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange
Rentenzahlungen fällig werden.
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