PresseKat - Wenn die Steuerklasse verrücktspielt / NWB Aktuell: Computerfehler beim Bundeszentralamt für Steue

Wenn die Steuerklasse verrücktspielt / NWB Aktuell: Computerfehler beim Bundeszentralamt für Steuern, Steuerzahler entrichten zu hohe Abgaben

ID: 1268483

(ots) - Zehntausende verheiratete Arbeitnehmer, die auf ihre
Lohnabrechnung für September schauten, mögen einen Schock erlitten
haben. Die Lohnsteuer für diesen Monat war mitunter wesentlich höher
als in den Vormonaten. Der Grund: Aufgrund eines Computerfehlers beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde die Steuerklasse
automatisch von 3 auf 4 geändert und den jeweiligen Arbeitgebern
Anfang September elektronisch mitgeteilt. Diese übernehmen die Daten
des BZSt in ihre Software und erstellen dementsprechend die Lohn- und
Gehaltsabrechnungen. Eine manuelle Überprüfung erfolgt in aller Regel
nicht. Bei der Steuerklasse 4 werden Arbeitnehmer so gestellt als
seien sie ledig.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe macht mit Schreiben vom 18.
September 2015 darauf aufmerksam, dass es sich um einen bundesweiten
Fehler handelt. Die Finanzämter könnten die betroffenen Fälle nicht
selbständig erkennen, sondern seien auf die Hinweise der Arbeitnehmer
angewiesen. Daher unser Tipp: Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei
der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde,
sollten umgehend die Korrektur bei ihrem Finanzamt beantragen. Dies
kann formlos geschehen. Sie erhalten dann von ihrem Finanzamt eine
Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim
Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber
vorübergehend an die Stelle der elektronischen Daten und er kann die
Lohnabrechnung für September ändern.

Der NWB Verlag empfiehlt folgende Musterformulierung für ein
Schreiben an das Wohnsitz-Finanzamt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

irrtümlich ist bei meiner Lohnabrechnung für den Monat September
2015 die Steuerklasse 4 statt der Steuerklasse 3 ausgewiesen worden.
Damit mein Arbeitgeber in die Lage versetzt wird, mir umgehend das
korrekte Nettogehalt auszuzahlen, bitte ich Sie um sofortige




Bestätigung, dass die Lohnsteuer auf meinen Bruttoarbeitslohn im
September und auch in den Folgemonaten nach der Steuerklasse 3 und
nicht nach der Steuerklasse 4 einzubehalten ist."

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Datum: 29.09.2015 - 10:47 Uhr
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