PresseKat - Volljährig und ohne Schutz? / Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendi

Volljährig und ohne Schutz? / Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert (FOTO)

ID: 1267264

(ots) -
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium
entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester
beginnt, ist für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, sich auf
eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch
selbst versichern?

Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete
Kinder in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung
während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.
- An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts.
Uner-heblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem
Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert
werden. In der Haftpflichtversicherung ist auch der Freiwillige
Wehrdienst noch miteingeschlossen. - Natürlich dürfen die
Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög,
Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen
Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der
Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung
einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes
Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit
allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen
Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Ausland inklusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme:
Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie
in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der
Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man
zuvor mit seiner Hausratversicherung reden. Auch auf die




Rechts-schutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange
sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.
Liegt der Studienort in anderen Staaten, sollte man auch hier das
Gespräch mit seinem Versicherer suchen.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: (09561) 96-2084
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  10 Jahre InTouch! Stars feiern mit dem jungen People-Magazin bei Icons& Idols und der Verleihung der Intouch-Awards Kostenlose Beratung - Haaranalyse auf Drogen oderAlkohol für Privat und als Preckeck für MPU
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.09.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1267264
Anzahl Zeichen: 2451

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Coburg



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Volljährig und ohne Schutz? / Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HUK-Coburg huk-4089-18-druck.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HUK-Coburg huk-4089-18-druck.jpg