PresseKat - Schwerkranke Privatversicherte von Vorauszahlungen in Apotheken entlasten (FOTO)

Schwerkranke Privatversicherte von Vorauszahlungen in Apotheken entlasten (FOTO)

ID: 1248264

(ots) -
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die beiden privaten
Krankenversicherungen HUK-COBURG und PAX-Familienfürsorge wollen
schwerkranke Patienten ab sofort von hohen Vorauszahlungen und
unnötiger Bürokratie entlasten. Eine neue Vereinbarung ermöglicht die
Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung bei teuren
Arzneimitteln, die auf Privatrezept verordnet werden. Diesen
zusätzlichen Service können alle Versicherten der HUK-COBURG
Krankenversicherung AG und der PAX-Familienfürsorge
Krankenversicherung AG in Anspruch nehmen. Jede Apotheke, die
Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband ist, kann mitmachen.

"Mit der HUK-COBURG und der PAX-Familienfürsorge konnten wir zwei
wichtige private Krankenversicherungen als Kooperationspartner für
die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Für Patienten in schwierigen
Lebenslagen ist die Apotheke ein Ort, wo sie neben Kompetenz und
Vertrauen oft auch eine ganz besondere Hilfeleistung erwarten. Mit
diesem Service können wir Privatversicherten, die schwerkrank sind
und deshalb hohe Auslagen haben, eine echte Unterstützung in der
Apotheke anbieten."

Normalerweise muss ein privat versicherter Patient in Vorleistung
gehen, d.h. die Arzneimittel zunächst komplett bezahlen. Später kann
er bei seiner Versicherung eine Kostenrückerstattung beantragen. Dies
kann jedoch zwischenzeitlich zu hohen finanziellen Belastungen
führen. Bei einer Direktabrechnung zwischen Apotheke und
Krankenversicherung muss der Patient künftig gegenüber der Apotheke
nicht mehr in Vorkasse treten. Ein Einreichen der Rezepte ist
ebenfalls nicht mehr notwendig.

Voraussetzung für die Teilnahme am Direktabrechnungsverfahren ist,
dass die Rezeptsumme mindestens 1.000 Euro beträgt und der Patient




seine Forderung gegenüber der HUK-COBURG Krankenversicherung AG oder
der PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG an die Apotheke
abtritt. Die Versicherung muss jeweils im Einzelfall zustimmen.
Formulare dazu hält jede teilnehmende Apotheke für die Versicherten
von HUK und PAX bereit.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett(at)abda.de


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Datum: 10.08.2015 - 10:37 Uhr
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