PresseKat - Erneuter Einsatz von Streubomben beweist Dringlichkeit des Verbotsvertrags

Erneuter Einsatz von Streubomben beweist Dringlichkeit des Verbotsvertrags

ID: 1245165

(ots) - Am 1. August vor fünf Jahren trat der Oslo-Vertrag
über ein Verbot von Streubomben in Kraft - ein bahnbrechendes
Abrüstungsabkommen, das bereits vieles bewirkt hat. Dennoch wurden in
den Konflikten der letzten Jahre weiterhin Streubomben eingesetzt.

Streubomben verteilen sogenannte Submunitionen über weite Flächen
und treffen durch die Streuwirkung immer auch die zivile Bevölkerung.
Außerdem hinterlassen sie zahlreiche leicht auslösbare Blindgänger,
die ähnlich wie Landminen noch lange nach dem Ende eines Konfliktes
von Bauern auf dem Feld oder von spielenden Kindern ausgelöst werden
können. Nachdem die massiven Streubomben-Einsätze in Südostasien, auf
dem Balkan, im Irak, in Afghanistan oder im Libanon offensichtlich
verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung hatten, begann 2007 der
so genannte Oslo-Prozess. Er führte in knapp zwei Jahren zu dem
Verbotsvertrag, der am 1.8.2010 in Kraft trat. Entscheidend geprägt
wurde dieser Erfolg von der von Handicap International mit
gegründeten internationalen Kampagne Cluster Munition Coalition.

Bis heute wurde der Vertrag, durch den Einsatz, Lagerung, Handel
und Produktion von Streubomben verboten sind, von 116 Ländern
unterzeichnet. 93 Staaten haben ihn ratifiziert, zuletzt vor wenigen
Tagen die Slowakei. Unter den Vertragspartnern sind Länder wie
Deutschland, die große Bestände an Streubomben lagerten, oder wie
Großbritannien und die Niederlande, die selbst Streubomben in
Konflikten eingesetzt hatten.

Zum Einsatz kamen diese verheerenden Waffen allerdings in den
letzten Jahren immer noch: in Syrien, in Libyen, im Südsudan, in der
Ukraine und im Jemen - Staaten, die den internationalen
Verbotsvertrag nicht unterzeichnet haben. Diese Einsätze und die
Universalisierung des Vertrags werden ein wichtiges Thema sein, wenn
sich vom 7. bis 11. September dieses Jahres die Vertragsstaaten zur




ersten Überprüfungskonferenz im kroatischen Dubrovnik treffen.

"Sowohl die bisherigen Erfolge des Verbotsvertrags als auch die
erneuten Einsätze von Staaten außerhalb des Abkommens machen
deutlich, wie wichtig es ist, dass alle Staaten dem Oslo-Vertrag
beitreten!" betont Eva Maria Fischer, Kampagnensprecherin von
Handicap International Deutschland. "Wir hoffen und erwarten, dass
sich auch die deutsche Regierung gegenüber Partnerstaaten, die im
Oslo-Abkommen noch fehlen, für deren Beitritt stark macht!"

Zur Organisation: Handicap International ist eine unabhängige
gemeinnützige Organisation, die in Situationen von Armut und sozialer
Ausgrenzung, von Konflikten und Katastrophen interveniert. Sie
unterstützt Menschen mit Behinderung und andere besonders
hilfsbedürftige Menschen, damit ihre grundlegenden Bedürfnisse
gedeckt werden, sich ihre Lebensbedingungen verbessern und ihre
Grundrechte besser respektiert werden. Insgesamt ist die Organisation
in ca. 60 Ländern aktiv. Handicap International ist eines der sechs
Gründungsmitglieder der Internationalen Kampagne zum Verbot von
Landminen (ICBL), die 1997 den Friedensnobelpreis erhalten hat, und
aktives Mitglied der internationalen Koalition gegen Streubomben
(CMC).



Information:

Dr. Eva Maria Fischer, Leiterin Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit
089/54 76 06 13, 0176/99 28 41 35, www.handicap-international.de,
www.streubomben.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Nepal: 100 Tage nach dem Erdbeben / Lage vieler Menschen noch immer verzweifelt (FOTO) Hans-Jochen Vogel zu Gast bei
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.07.2015 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1245165
Anzahl Zeichen: 3700

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Soziales



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erneuter Einsatz von Streubomben beweist Dringlichkeit des Verbotsvertrags"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Handicap International (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Handicap International