(ots) -
Das Elterngeld hat einen neuen Bruder, das Elterngeld Plus. Ab
heute haben Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit zwischen den
beiden Varianten zu wählen oder sie miteinander zu kombinieren. Das
Elterngeld Plus eignet sich vor allem für die, die Elternzeit und
Teilzeitarbeit miteinander in Einklang bringen möchten: Mit ihm
können Väter und Mütter, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum
zu beziehen. Ein Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld
Plus-Monaten. Das gilt sowohl für die zeitliche als auch für die
finanzielle Förderung.
Klar ist aber auch: Wer Arbeitszeit reduziert, zahlt weniger Geld
in die Rentenversicherung und hat im Alter niedrigere
Rentenansprüche. Mit privater Altersvorsorge lässt sich gegensteuern.
Bei der Riester-Rente sitzt wie beim Elterngeld der Staat mit im Boot
und unterstützt das Rudern mit finanziellen Mitteln.
Elterngeld Plus
Die maximale Bezugsdauer des Elterngelds Plus beträgt 24 Monate.
Allerdings gibt es auch beim neuen Modell die Möglichkeit der
Partnermonate bzw. des Partnerschaftsbonus: Dabei arbeiten beide
Elternteile in einem Zeitraum von mindestens vier aufeinander
folgenden Monaten mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche.
Dann fließt die staatliche Unterstützung noch vier Monate länger.
Das ursprüngliche Elterngeld, konnten und können Mütter oder Väter
beantragen, die ihre Kleinen zu Hause selbst betreuen und weniger als
30 Stunden pro Woche arbeiten. Vater Staat unterstützt Eltern zwölf
Monate lang mit mindesten 300 Euro und maximal 1800 Euro. Als
Grundlage zur Berechnung des individuellen Betrags dient das
Einkommen des betreuenden Elternteils in den vergangenen zwölf
Monaten.
Eine zweimonatige Verlängerung ist möglich, wenn auch der bisher
erwerbstätige Elternteil bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmeldet
und für zwei Monate Elterngeld beantragt.
An die Zukunft denken
Wie schon der große Bruder hilft der neue Familienzuwachs
Familiengeld Plus, die finanziellen Einbußen junger Familien
zumindest teilweise auszugleichen. Doch letztlich zahlen junge Eltern
auch bei diesem Modell weniger als vorher in die Rentenkasse ein. Für
Väter oder Mütter, die nicht ohnehin mit einer Riester-Rente für das
Alter vorsorgen, der richtige Moment, um darüber nachzudenken.
Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, zahlt man, wie die
HUK-COBURG-Lebensversicherung mitteilt, vier Prozent seines
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens, maximal 2.100 Euro,
in den Vertrag ein. Analog dazu beläuft sich die Summe bei Beamten
auf vier Prozent ihrer Bruttodienstbezüge. Doch auch niedrigere
Einzahlungssummen sind möglich. Wie hoch die staatliche Förderung
ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro
Person erhält man maximal 154 Euro, darüber hinaus kommt ein
Elternteil noch in den Genuss der Kinderzulage in Höhe von 300 Euro
pro Kind.
Über die Zulagen hinaus kann sich ein zusätzlicher Steuervorteil
ergeben. Die eventuelle zusätzliche Steuerersparnis wird im Rahmen
der Einkommensteuerveranlagung gutgeschrieben bzw. erstattet. Ein
weiterer Vorteil des Riesterns: Es passt sich flexibel den
verschiedenen Lebensphasen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge
jederzeit ändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts
entgegen. Und sollte es jemals nötig werden, einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II zu stellen: Die Riester-Rente bleibt
unangetastet.
Pressekontakt:
Karin Benning
Abt. Unternehmenskommunikation
Tel. (09561)96-2084
Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de