PresseKat - Passierschein für Medikamente / Wer ins Ausland reist, benötigt für einige Arzneien eine Beschein

Passierschein für Medikamente / Wer ins Ausland reist, benötigt für einige Arzneien eine Bescheinigung vom Arzt

ID: 1229874

(ots) - Sommerzeit - Reisezeit, auch für Menschen, die
wegen chronischer Schmerzen Opiate einnehmen oder für Kinder, die mit
Ritalin behandelt werden. Die "Apotheken Umschau" erinnert daran,
dass diese Reisenden beim Passieren der Grenze eine Bescheinigung
benötigen, die das Arzneimittel als ärztlich verordnete Therapie
ausweist. Vordrucke gibt es auf den Internetseiten der
Bundesopiumstelle (www.bfarm.de). Bei Reisen in islamische Länder
gelten teilweise noch strengere Einfuhrbestimmungen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  TCM-Expertin verstärkt Ärzte-Team im Vollererhof – Hotel und Gesundheitszentrum Maritime Touren | Klaus Kowollik ist der Gruppenspezialist und Experte in der maritimen Logistik.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.06.2015 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1229874
Anzahl Zeichen: 1041

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Baierbrunn



Kategorie:

Urlaub & Reisen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Passierschein für Medikamente / Wer ins Ausland reist, benötigt für einige Arzneien eine Bescheinigung vom Arzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wort und Bild - Apotheken Umschau