(ots) - Mietpreisbremse und Bestellerprinzip treten in
Kraft
Am kommenden Montag tritt das Gesetz zur Mietpreisbremse in Kraft.
Ebenfalls ab dem 1. Juni gilt die Rechtsverordnung des Berliner
Senats, durch die Berlin zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im
Sinne der Mietpreisbremse bestimmt wird. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Wohnen muss bezahlbar bleiben. Deswegen hat die große Koalition
die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die von nun an Wirkung
entfalten kann. Die Landesregierungen müssen jetzt prüfen, in welchen
Städten und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Länder
und Gemeinden müssen zudem eigene Maßnahmenpläne erarbeiten, um die
Wohnungssituation zu verbessern. Wichtig ist, dass sie mit aktuellen
Mietspiegeln den Mietern und Vermietern eine praktikable Umsetzung
der Mietpreisbremse ermöglichen. In Berlin hat sich der Mietspiegel
zuletzt als unbrauchbar erwiesen. Daraus müssen Konsequenzen gezogen
werden: Mietspiegel müssen das Marktgeschehen so präzise und
transparent wie möglich abbilden.
Außerdem muss der Neubau von Wohnungen gefördert werden. Denn nur
durch den Neubau von Wohnungen kann der Mietenanstieg nachhaltig
gebremst werden. Investitionen in den Wohnungsbau müssen daher
Vorfahrt haben. Deswegen ist es auch richtig, dass alle neu
errichteten Wohnungen auf Dauer von der Mietpreisbremse ausgenommen
sind.
Es gilt des Weiteren künftig das Bestellerprinzip: danach wird ein
Makler von demjenigen bezahlt, der ihn zuerst eingeschaltet hat.
Immer wenn ein Makler also einen Mieter für eine bestimmte Wohnung
sucht, ist der Mieter von der Provision befreit."
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